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UN-Menschenrechtsrat kritisiert neues Kopftuch-Gesetz im Iran

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk wertet das neue Kopftuch-Gesetz im Iran als “repressiv und auch erniedrigend”. Die Regelung, nach der Frauen bei Missachtung der islamischen Kleiderordnung bis zu zehn Jahren Gefängnis drohen, verstoße eklatant gegen internationales Recht und müsse gestoppt werden, erklärte eine Sprecherin Türks, Ravina Shamdasani, am Freitag in Genf.

Das Parlament in Teheran hatte am Mittwoch einer probeweisen Einführung der Strafreform für zunächst drei Jahre zugestimmt. Abschließend muss noch der Wächterrat, ein Kreis von zwölf konservativen islamischen Geistlichen unter Vorsitz des 97-jährigen Ahmad Jannati, das Gesetz billigen.

Das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in Genf forderte den Iran auf, “diese und alle anderen Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und alle damit verbundenen Gesetze und Praktiken aufzuheben”. Auch sollten die Behörden die Überwachung von Frauen in der Öffentlichkeit beenden. Frauen und Mädchen sollten ihre Menschenrechte wahrnehmen können, einschließlich ihres Rechts auf uneingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben. Sie dürften nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt werden.

Nach dem neuen “Gesetz zur Stärkung der Familie durch Förderung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab” müssen Frauen mit harten Strafen rechnen, wenn sie in der Öffentlichkeit nicht das Haar bedeckt halten oder Normen züchtiger Kleidung verletzen. Sie können ausgepeitscht oder mit umgerechnet 8.000 Euro Geldstrafe belegt werden. Zudem drohen Reisebeschränkungen und Entzug des Internet-Zugangs. Auch Geschäftsinhaber, die “Nacktheit” oder “Mangel an Keuschheit” fördern, können bestraft werden.