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Umfrage: Niedersachen auf Platz zwei bei Anbauvereinen für Cannabis

Bei den Anbaulizenzen für die sogenannten Cannabis Social Clubs liegt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich auf dem zweiten Platz. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch) veröffentlicht haben. Nach aktuellen Zahlen des Agrarministeriums in Hannover wurden seit Juli zwischen Harz und Nordsee 58 Anbauvereine zugelassen. Insgesamt wurden 108 Anträge eingereicht. 173 Initiativen hatten ihr Interesse registrieren lassen. In zwölf Fällen wurde die Zulassung versagt, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch in Hannover. Im Landkreis Vechta wurde eine bereits erteilte Erlaubnis widerrufen.

Mehr Anbaulizenzen gibt es der Umfrage zufolge nur in Nordrhein-Westfalen. Dort waren zum Zeitpunkt der Umfrage 82 Anbauvereinigungen zugelassen. Auf Platz drei folgt Rheinland-Pfalz mit 27 Anbaulizenzen. Für die Umfrage hatte die Funke-Mediengruppe die zuständigen Ministerien, Landesämter und Bezirksregierungen aller 16 Bundesländer befragt.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl geht Hamburg mit seinen 13 Cannabis-Clubs als Spitzenreiter hervor: Hier gibt es mit 0,68 Cannabis-Clubs pro 100.000 Einwohner die meisten Clubs mit Anbaulizenz. Die niedrigste Rate weist Bayern auf. Dort gibt es acht Anbauvereine, das sind statistisch 0,06 Clubs pro 100.000 Einwohner. Im Saarland wurde bislang noch keine Genehmigung erteilt.

Das Cannabis-Gesetz des Bundes war am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Danach dürfen zugelassene Anbauvereine gemeinschaftlich Hanf für den Eigenkonsum ihrer erwachsenen Mitglieder anbauen. Eine Weitergabe oder der Verkauf an Dritte ist verboten.

In Niedersachsen verfügten zum Zeitpunkt der Funke-Umfrage 54 Clubs über eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis, inzwischen sind also vier weitere Clubs hinzugekommen. Die meisten Anbauvereine gibt es in der Region Hannover sowie in den Landkreisen Stade und Göttingen.

Wird eine Genehmigung abgelehnt, so liegt das den Angaben zufolge häufig an nicht erfüllten Auflagen zum Gesundheits- und Jugendschutz. Im Falle der widerrufenen Zulasung waren bei einer Kontrolle im Landkreis Vechta mehrere Verstöße gegen Regelungen des Cannabis-Gesetzes festgestellt worden. Der Cannabis-Bestand des dortigen Vereins musste vernichtet werden.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, kritisierte das von der ehemaligen Ampel-Regierung ins Leben gerufene Cannabis-Gesetz: „Das Konsumcannabis-Gesetz ist nicht gut gemacht, denn es gibt Widersprüche und Fragen bleiben offen“, sagte der CDU-Politiker der Funke-Mediengruppe. Die Grenze zwischen harmlosem und gefährlichem Konsum sei schwierig einzuhalten und Menschen, die täglich mit Jugendlichen arbeiten, etwa Kinderärzte, Lehrkräfte, Polizisten und Eltern, seien bei der Gesetzesentwicklung zu wenig eingebunden worden.