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Scholz: Abstimmung über Abtreibungsregelung noch möglich

Die Regierung konnte sich nicht auf eine Reform der Abtreibungsregelung einigen. Eine interfraktionelle Gesetzesinitiative unterzeichneten 328 Abgeordnete. Der Bundeskanzler sieht dafür noch Chancen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hält eine Abstimmung über eine Reform der Abtreibungsregelung noch vor der Wahl für möglich. “Vielleicht klappt’s”, sagte Scholz auf eine entsprechende Frage am Donnerstag bei einer Live-Sendung von Deutschlandfunk Kultur im Humboldt Forum in Berlin. Er habe die interfraktionelle Gesetzesinitiative im Bundestag unterzeichnet. Er sei froh, dass er dabei sein könne – “unter denen, die das modernisieren wollen”, so Scholz.

In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Kern des von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken vorgelegten Entwurfs zur bisherigen Abtreibungsregelung ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sind. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Erste Lesung des Gesetzentwurfs fand in der vergangenen Woche im Bundestag statt. Union und AfD lehnen den Vorstoß ab, ebenso die katholischen Bischöfe. Aus der FDP sprachen sich einzelne Abgeordnete für eine Reform aus. Ob es vor der Neuwahl im Februar noch zu einer Abstimmung kommt, ist ungewiss.