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Björn Höcke: Kein Urteil im Prozess um Nazi-Parolen

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen NS-Parolen gibt es weiter kein Urteil. Doch die Kammer hat eine wichtige Entscheidung bereits getroffen.

Prozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke am Landgericht Halle
Prozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke am Landgericht HalleImago / dts Nachrichtenagentur

Das Landgericht Halle hat im Prozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke am dritten Verhandlungstag noch keine Entscheidung wegen des Verwendens von Nazi-Parolen getroffen. Stattdessen werde die Kammer bis zum nächsten Verhandlungstag am 14. Mai über weitere Beweisanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel.

Eine Entscheidung steht jedoch bereits fest: Das Gericht wird in diesem Verfahren ausschließlich über eine Äußerung Höckes bei einer Wahlkampfrede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 entscheiden. Der AfD-Politiker hatte seine Rede mit der Formel „Alles für Deutschland“ abgeschlossen – ein verbotener Slogan der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Höcke ist deswegen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs angeklagt. Er selbst hat die Vorwürfe mehrfach bestritten.

Höcke: Zweites Verfahren eröffnet

Die Staatsanwaltschaft hat noch ein zweites Verfahren gegen den AfD-Politiker eröffnet, weil Höcke bei einer Rede im thüringischen Gera im Dezember 2023 die Parole erneut verwendet haben soll. Dabei soll er „Alles für…“ gerufen haben und das Publikum mittels Gesten animiert haben, das Wort „Deutschland“ zu ergänzen. Ursprünglich sollten beide Vorfälle gemeinsam verhandelt werden. Wegen eines kurzfristigen Verteidigerwechsels wurden sie allerdings zu Prozessbeginn wieder getrennt.

Die Staatsanwaltschaft zog ihren Antrag zurück, beide Verfahren wieder zusammenzuführen. Zur Begründung sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch, das jetzige Verfahren sei zu weit fortgeschritten, um noch einen weiteren Anklagepunkt einzuführen.

Offen ist allerdings noch, ob das Video der Höcke-Rede in Gera noch während des laufenden Prozesses im Gerichtssaal vorgeführt wird. Die Staatsanwaltschaft hat einen entsprechenden Beweisantrag gestellt, weil es Einfluss auf die Schwere der Strafe haben könnte. Dieser Antrag wurde allerdings von Höckes Verteidigern zurückgewiesen. Da wegen der Rede in Gera noch ein zweites Gerichtsverfahren anstehe, verstoße die Verwendung des Videos gegen das sogenannte Doppelverwertungsverbot in Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs.

Höcke verdient 9.000 Euro pro Monat

Zudem äußerte sich Höcke zu seinem persönlichen Werdegang, insbesondere seiner Arbeit als Geschichts- und Sportlehrer. Als Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag verdiene er rund 9.000 Euro netto im Monat, sagte er auf Nachfrage des Richters.

Beim nächsten Prozesstermin soll laut Sprecherin die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Es werde mit einem längeren Verhandlungstag gerechnet.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen weitere Videos, Zeitungsartikel und Buchauszüge in die Beweisaufnahme einbringen oder hätten diese bereits eingebracht.

Dennoch ist geplant, am 14. Mai die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung zu hören und das Urteil zu verkünden. Richter Stengel hatte bereits durchblicken lassen, dass im Falle einer Verurteilung Höckes lediglich eine Geldstrafe zu erwarten sei. Bei einer Freiheitsstrafe hätte dem AfD-Politiker die Aberkennung seiner Amtsfähigkeit gedroht.