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Lindner: Kosten für Abtreibungen sollen Kassen übernehmen

Es ist ein Vorschlag im derzeit debattierten Antrag für eine Änderung der bisherigen Abtreibungsregelung: Die Kosten sollen demnach künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gibt es Zustimmung.

FDP-Chef Christian Lindner hat sich dafür ausgesprochen, legale Abtreibungen künftig von Krankenkassen bezahlen zu lassen. “Unsere Gesellschaft braucht mehr Empathie für Frauen in einer so schweren Lebenssituation”, sagte Lindner dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag). “Ein Ausdruck von Empathie wäre es, wenn Krankenkassen die Kosten für legale Schwangerschaftsabbrüche übernehmen.”

Die Betroffenen stünden vor großen Herausforderungen, so Lindner. “Sie müssen sich über das eigene Leben und das des ungeborenen Kindes Gedanken machen. Sie müssen sich qualifizierte ärztliche Betreuung suchen – was in vielen Teilen des Landes gar nicht so einfach ist. Und sie stehen möglicherweise auch noch vor einer Finanzierungsfrage.”

Aktuell gibt es einen vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurf zur bisherigen Abtreibungsregelung. Er ist umstritten und sorgt für Debatten. In dem Papier heißt es, dass die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs künftig von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Auch sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sein. Eine Pflicht zur Beratung soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung.

In Deutschland sind derzeit Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Vor einiger Zeit hatte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gesagt: “Eine fehlende oder kompliziert zu beantragende Kostenübernahme stellt eine unnötige Belastung dar. In allen Fällen, in denen der Abbruch nicht strafbewehrt ist, sollten die Kosten erstattet werden können.”

Am Mittwoch hatte Welskop-Deffaa erklärt, bei dem Antrag dränge sich insgesamt die Frage auf, ob damit die Autonomie der Frau strafrechtlich als deutlich schützenswerter eingestuft werde als das Lebensrecht des Kindes. Es bleibe die Frage offen, ob nicht das bisherige Verfahren viel besser als das neue geeignet sei, die tatsächliche Freiheit der Entscheidung der Frau nachvollziehbar zu gewährleisten.

Weiter kritisierte Welskop-Deffaa, die von den Initiatorinnen des Antrags behaupteten Versorgungsengpässe aufgrund der derzeitigen Regelungen seien nicht überzeugend nachgewiesen. Sie rief zudem zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte zu Abtreibungen auf. Eine schnelle Entscheidung über den Gesetzentwurf ohne vertiefte Prüfung in einem geordneten Anhörungsverfahren erscheine unmöglich.

Zurückhaltend zeigte sich Lindner mit Blick auf den Gruppenantrag im Bundestag zur Streichung von Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs. “Berücksichtigt werden sollte, dass für die Regelung des legalen Schwangerschaftsabbruchs ein gesellschaftlicher Konsens gefunden wurde, der nicht alle befriedigt, der aber stabil ist”, sagte der FDP-Chef. In jedem Fall sei aber eine Bundestagsabstimmung noch vor der Wahl im Februar nicht sinnvoll. “So ethisch komplexe Fragen sollten sorgfältig beraten werden – und nicht hopplahopp.”