Der Landesintegrationsrat NRW ruft die demokratischen Parteien dazu auf, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entschiedener zu bekämpfen. Die Phänomene Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit seien in der deutschen Gesellschaft „präsenter denn je“, teilte der Landesintegrationsrat am Dienstag in Düsseldorf anlässlich des fünften Jahrestages des rechtsextremistischen und antisemitischen Anschlags von Halle (Saale) mit. „Mit großer Sorge“ blicke man auf die aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland.
Hinzu komme, dass Teile einiger demokratischer Parteien „derzeit zunehmend selbst den Jargon der Rechtsextremisten“ nutzten, um verlorene Wählerstimmen zurückzugewinnen. Mit der Nutzung rechtspopulistischer Narrative legitimierten sie so eine spaltende Politik und trügen zu einer Normalisierung von Ausgrenzung und Hass bei. “Wir möchten daher ausdrücklich vor den Folgen warnen, Konzepte und Wortwahl der AfD zu übernehmen und noch weiter in die Mitte der Gesellschaft zu tragen, sagte der Vorsitzende des Landesintegrationsrates, Tayfun Keltek. Das erhöhe die Popularität des Rechtsextremismus, anstatt ihn zu schwächen
Der Rechtsextremismus gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Sicherheit von Personen, die zu Zielen rechtsextremistischer Straftaten ernannt werden. So habe sich die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten in Deutschland zwischen 2018 und 2023 um 66,5 Prozent erhöht. Diese Zahl sei ebenso beunruhigend wie die „beachtliche Präsenz“ der Rechtsextremisten in den Kommunalparlamenten, Landtagen und im Bundestag.
Am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte der Rechtsterrorist Stephan B. einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau vor dem Gotteshaus und einen 20 Jahre alten Mann an einem benachbarten Imbiss getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in die Synagoge einzudringen, scheiterte an der Tür. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte B. im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.