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Lippstadt: Streit um Abtreibungen geht in Berufung

Nach der Fusion zum “Christlichen Klinikum” in Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) sind Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ein Frauenarzt scheiterte mit einer Klage. Nun wird die Berufung verhandelt.

Der Frauenarzt Joachim Volz kämpft für das Recht auf Abtreibung (Archiv)
Der Frauenarzt Joachim Volz kämpft für das Recht auf Abtreibung (Archiv)Imago / epd-bild

In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am „Christlichen Klinikum“ in Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstag in Hamm über die Berufung des Gynäkologen Joachim Volz (AZ: 18 SLa 685/25). Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich am selben Tag zu rechnen, wie eine Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Vor dem Gerichtstermin ist eine Solidaritätsdemonstration angekündigt.

Mit dem Prozess solle auch eine politische, gesellschaftliche Bewegung ausgelöst werden, erklärte Volz auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi. Krankenhäuser, die öffentlich finanziert werden, sollten dazu verpflichtet werden, medizinisch indizierte Handlungen zu ermöglichen. Unabhängig davon, wie der Prozess ausgehe, sei es Aufgabe der Politik, diesen Missstand zu ändern.

Arbeitsgericht untersagt Frauenarzt Volz Abtreibungen

Das Arbeitsgericht Hamm hatte am 8. August eine Klage des Chefarztes gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen. Volz hatte gegen zwei Weisungen des „Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis untersagen. Diese Verbote sind nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamm zulässig (AZ: 2CA 182/24).

Im "Christlichen Klinikum Lippstadt" arbeitet der Frauenarzt
Im "Christlichen Klinikum Lippstadt" arbeitet der FrauenarztImago / Teamwork

Hintergrund der Weisung, die Schwangerschaftsabbrüche untersagt, ist die Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte.

Frauenarzt legt Berufung ein

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts hat der Frauenarzt Berufung eingelegt. Zudem startete er über eine Crowdfunding-Plattform eine Spendenaktion sowie über die Plattform www.innn.it die Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“, die bislang von etwa 300.000 Menschen unterzeichnet wurde.

Mit einer Demonstration vor dem Gerichtstermin soll gegen das katholische Abtreibungsverbot protestiert werden. Unter dem Titel „Meine Hilfe ist weder Mord noch Sünde!“ sollen neben Volz dort unter anderem auch Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken sprechen.