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Kirche will Disziplinarverfahren gegen umstrittenen Pastor einleiten

In einem “Eheseminar” hatte der Theologe Homosexuelle beleidigt und nicht nur in der Kirche für Empörung gesorgt. Für eine Suspendierung reicht das aber nicht.

Pastor Olaf Latzel (Archivbild)
Pastor Olaf Latzel (Archivbild)Alasdair Jardine / epd

Bremen. Die Bremische Evangelische Kirche will ein Disziplinarverfahren gegen ihren umstrittenen Pastor Olaf Latzel einleiten. Die Kirchenleitung habe nach einem Dienstgespräch mit dem Prediger der evangelikalen Innenstadt-Kirchengemeinde St. Martini eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, teilte Kirchensprecherin Sabine Hatscher dem epd auf Nachfrage mit. Darüber werde das kirchleitende Gremium “Kirchenausschuss” am kommenden Donnerstag, 14. Mai, entscheiden. Weil Personalangelegenheiten vertraulich sind, hätten beide Seiten Stillschweigen über die Details des Gesprächs vereinbart.

Anlass seien Latzels diffamierende Äußerungen über Homosexuelle in einem Eheseminar im vergangenen Jahr, hieß es. Sie hatten in der Kirche und der Stadt Empörung hervorgerufen. Der Theologe bezeichnete damals Homosexuelle unter anderem als Verbrecher, deren Lebensweise sich gegen die biblisch begründete Schöpfungsordnung richte.

Keine Suspendierung

Sollte der Kirchenausschuss ein Disziplinarverfahren eröffnen, werde es jedoch – wie auch im öffentlichen Dienst üblich – zunächst ausgesetzt, sagte Hatscher. Es werde aber nach Abschluss der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen und des möglichen Strafverfahrens fortgesetzt. Die Bremer Staatsanwaltschaft und der Staatsschutz ermitteln gegen Latzel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Unterdessen hat ein Unterstützer Latzels eine Online-Petition gestartet und bislang etwa 10.100 Unterschriften gesammelt.

Die Bremer Martini-Gemeinde zieht sich aus der Landeskirche zurück
Die Bremer Martini-Gemeinde zieht sich aus der Landeskirche zurückepb-bild / Dieter Sell

Trotz der Vorwürfe sei Latzel nicht suspendiert worden, erläuterte der Chefjurist der bremischen Kirche, Johann Daniel Noltenius. Eine Suspendierung komme nur in solchen Fällen infrage, in denen eine schwere Straftat im Raum stehe oder Dritte geschützt werden müssten, zum Beispiel beim Verdacht sexueller Gewalt oder drohender Vernichtung von Beweismitteln. Beleidigungen und Diffamierungen reichten hierzu nicht aus. Gegen eine Suspendierung könnten sofort erfolgreich Rechtsmittel eingelegt werden. Es gelte also zunächst das Ergebnis der Ermittlungen durch die Behörden abzuwarten.

Kritik des leitenden Theologen

Auch wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Strafbarkeit ergeben sollten, könne die Kirche einen Verweis erteilen, hieß es. Der leitende Theologe der bremischen Kirche, Schriftführer Bernd Kuschnerus, betonte, dass es bei Latzels Äußerungen nicht um Fragen der Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit gehe, die in der Kirchenverfassung verankert sei: “Wir haben die Freiheit der Rede in der Kirche hart erkämpft. Deshalb werden wir uns auch in diesem Fall an Recht und Gesetz halten. Ungeachtet der theologischen Ausrichtung sind derartige Diffamierungen allerdings nicht hinnehmbar und schaden dem Ansehen der ganzen Kirche. Das müssen wir ganz klar deutlich machen.” (epd)