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Initiative will auch am Karfreitag „Life of Brian“ gucken

BOCHUM/KARLSRUHE – Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ hat vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz eingereicht. Die religionskritische Gruppe wehrt sich gegen eine Gerichtsentscheidung, wonach die Jesus-Filmsatire „Life of Brian“ („Das Leben des Brian“) von 1979 an Karfreitagen in Nordrhein-Westfalen nicht öffentlich gezeigt werden darf, wie die Initiatoren in Bochum mitteilten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Verfassungsbeschwerde.
Die Initiative will nach eigenen Angaben vor dem Verfassungsgericht erreichen, dass die „staatliche Bevormundung mit kirchlichen Normen beendet wird“. Der pluralistische Geist des Grundgesetzes verbiete es, alle Menschen unserer Gesellschaft an einem Feiertag zu zwingen, auf jede Form von kollektiver Unterhaltung zu verzichten, hieß es. Das Feiertagsgesetz NRW verbietet am Karfreitag „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“. Um darauf hinzuweisen, in wie vielen Bereichen in Deutschland gegen die vom Grundgesetz gebotene Trennung von Staat und Kirche verstoßen werde, zeigt „Religionsfrei im Revier“ seit mehreren Jahren am Karfreitag den Monty-Python-Film „Das Leben des Brian“. Die Gruppe wurde deswegen im Dezember vom Amtsgericht Bochum zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. epd