Von Sibylle Sterzik (mit epd)
Geht es wieder los oder nicht? So fragen Gemeindeglieder und meinen die Gottesdienste in ihrer Kirche. Auch Gemeindekirchenräte stehen in den Startblöcken. Schließlich muss viel vorbereitet werden, wenn es im Mai wieder heißt: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Das wenigste ist wohl das Staubwedeln auf Bänken, wer sollte den auch in der Zwischenzeit aufgewirbelt haben? Fragen stehen im Raum, die zuvor noch keine Rolle spielten: Woher bekommen wir Masken zum Schutz der Besucher? Bringt jede und jeder seine selbstgenähte mit oder muss die Kirchengemeinde sie zur Verfügung stellen? Woher bekommen wir Desinfektionsmittel in größeren Mengen? Dürfen wir singen und wer entscheidet das? Wie ist das mit der Kollekte, darf wieder ein Körbchen herumgehen? Und was ist, wenn nur 20 Gemeindeglieder teilnehmen dürfen, aber 21 vor der Tür stehen?
Die gute Nachricht lautet: In Berlin sind ab 4. Mai wieder Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt. Vorausgesetzt die Abstandsvorschriften werden eingehalten. Von Maskenzwang war nicht Rede, der gilt ab 27. April nur in Bussen und Bahnen. Das teilte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Dienstag nach der Senatssitzung zur Corona-Krise mit. Bereits seit 22. April sind religiöse Zusammenkünfte zu Taufen, Trauungen und Trauerfeiern, also den kirchlichen Amtshandlungen, mit bis zu 20 Personen erlaubt.
In Brandenburg sind noch keine Gottesdienste gestattet. Seit Montag, 20. April erlaubt das Land aber kleine gottesdienstliche Formen aus besonderem dringenden Grund, vor allem bei Taufen, Trauungen und Trauerfeiern ebenfalls in einem Kreis von bis zu 20 Menschen. Dagegen sind in Sachsen seit 20. April wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Personen möglich.
In der Johanniskirche in Hoyerswerda findet am 26. April der erste Gottesdienst statt. Am Eingang begrüßt ein Schild , auf dem steht: „Wir begrüßen Sie herzlich zum Gottesdienst. Bitte halten Sie Abstand voneinander! Nutzen Sie dazu den gesamten Kirchenraum!“ Die Innenstadtgemeinde Görlitz verzichtet bis zum 3. Mai auf weiterhin auf Gottesdienste, öffnet aber die Kirchen zum persönlichen Gebet.
Auch bundesweit wird es vermutlich ab Anfang Mai Lockerungen der Beschränkungen auf Grund der Coronakrise geben. „Die derzeitigen Gespräche mit dem Bund stimmen zuversichtlich. Alle wollen das hohe Gut der Religionsausübung stärken – natürlich unter den gebotenen Hygieneregeln“, so Bischof Stäblein. „Gottesdienste können helfen, uns gemeinsam durch schwere Zeiten zu tragen.“ Dagegen kritisiert der katholische Ökumene-Bischof Gerhard Feige die Ungeduld, mit der einige Christen und kirchliche Verantwortungsträger eine baldige Freigabe von Gottesdiensten während der Corona-Pandemie fordern. In einem am Montag veröffentlichen Gastbeitrag des Bischofs von Magdeburg auf dem Internetportal „katholisch.de“ fordert er, Christen sollten vielmehr „solidarisch mit dafür Sorge tragen, die lebensbedrohliche Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus einzudämmen und eine medizinische Überforderung unserer Gesellschaft zu verhindern“. Auch der Ratsvorsitzende der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, sprach sich gegen eine vorschnelle Gottesdienst-Öffnung aus.
Am vergangenen Freitag hatten christliche, jüdische und muslimische Religionsvertreter mit Innenstaatssekretär Markus Kerber in Berlin über Lockerungen des Gottesdienstverbots beraten. Dabei hatte man sich geeinigt, dass die Glaubensgemeinschaften Konzepte vorstellen sollen, die als Grundlage für die erneuten Beratungen von Bund und Ländern am 30. April dienen sollen.
Was die EKBO zum Gottesdienst empfiehlt.
Eckpunkte für die Umsetzung der nötigen Hygiene- und Abstandsregeln während eines Gottesdienstes hat die EKBO bereits erarbeitet. Auf ihrer Homepage ist es als „Empfehlungen zum Gottesdienstlichen Leben“ veröffentlicht. Nach der jetzt verkündeten Lockerung werden diese noch einmal beraten und überarbeitet. Dabei stehen auch für die Kirche der Schutz vor Ansteckung und die Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen an erster Stelle. Gemeindekirchenräten und Gottesdienstverantwortlichen werden diese Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten bis auf Weiteres empfohlen.
Die Teilnehmerzahlen bei Gottesdiensten richten sich nach den staatlichen Verordnungen. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Der Einlass in die Kirche soll durch eine eigens dafür benannte und vorbereitete Person geregelt werden. Personen mit Erkältungssymptomen sollen behutsam darauf hingewiesen werden, dass eine Teilnahme gefährlich für alle anderen Besuchenden sein kann. Der Abstand beim Sitzen oder Stehen zwischen den Teilnehmenden soll zwei Meter in jede Richtung nicht unterschreiten. Markierungen zur Orientierung sind zuvor anzubringen. Besonders beim Hinein- und Herausgehen soll auf die geordnete Abstandswahrung geachtet werden. Hinweisschilder und Ansagen werden empfohlen. Wo mehrere Ausgänge zur Verfügung stehen, sollen diese genutzt werden, um Kontakte zu vermeiden.
Gemeindeglieder aus einem Haushalt dürfen zusammensitzen. Sonst ist jeglicher Körperkontakt wie etwa beim Friedensgruß zu vermeiden. Auch vom Abendmahl wird dringend abgeraten. Ausnahmen sind seelsorgerliche Anlässe. Dabei sollen aber Mund- und Nasenschutz sowie Handschuhe getragen werden.
Da beim Singen durch das Ausstoßen von Aerosolen das Risiko einer Infektion besonders hoch ist, soll auf Gemeindegesang weitestgehend verzichtet werden, ebenso auf Bläsermusik. Auch Gesangbücher bleiben besser im Regal am Kircheneingang stehen. Für Taufgottesdienste, Trauungsgottesdienste und Trauerfeiern finden alle genannten Vorgaben Anwendung.
Ob Kindergottesdienste stattfinden können, richtet sich nach der Öffnungen von Kitas, Grundschulen und Spielplätzen. Sie sollen auch dann nur im kleinen Kreis unter Wahrung der genannten Eckpunkte gefeiert werden. Von Konfirmationen und anderen großen festlichen Gottesdiensten wird weiterhin vorerst abgesehen. Damit fällt laut epd für über 5000 Konfirmandinnen und Konfirmandinnen die Konfirmation aus. Entweder finden sie im Herbst dieses Jahres oder erst 2021 statt.