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Klage gegen Pressetermin mit Ministerpräsident Schweitzer abgewiesen

Ein gemeinsamer Pressetermin des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit den neu ernannten Bundesministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz (alle SPD) im Mai stellte keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Landesregierung dar. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Organklage der CDU-Landtagsfraktion zurück (AZ: VGH O 20/25). Anlass für die Ausgestaltung des Pressestatements sei die kurz zuvor bekanntgegebene Nominierung der beiden rheinland-pfälzischen Politikerinnen für ein Amt in der Bundesregierung gewesen, nicht deren Parteizugehörigkeit. Damit übernahm das Gericht die Position der Mainzer Staatskanzlei.

Die rheinland-pfälzische CDU hatte Schweitzer vorgeworfen, mit dem Termin in Berlin gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität verstoßen zu haben. Sie hatte sich empört darüber gezeigt, dass der dritte rheinland-pfälzische Politiker im Bundeskabinett, Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), weder über den Termin informiert noch dazu eingeladen worden war. Die Landesregierung hatte ihr Vorgehen mit einer Vielzahl von Presseanfragen zu den beiden SPD-Politikerinnen im Verlauf des damaligen Tages begründet. Der Name des dritten Ministers aus Rheinland-Pfalz, Schnieder, sei zu diesem Zeitpunkt bereits länger bekannt gewesen, daher habe es zu ihm auch keine Anfragen gegeben. Bei dem angebotenen Pressestatement habe es sich um eine „zulässige und verfassungskonforme Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung“ gehandelt, was nun auch der Verfassungsgerichtshof bestätigte.

Die gesetzliche Vorgabe, dass Regierungsämter und damit verbundene Ressourcen nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen genutzt werden dürfen, hatte in Rheinland-Pfalz zuletzt mehrfach für Kontroversen gesorgt. Im April räumte Regierungschef Schweitzer in einem Rechtsstreit mit der CDU-Landtagsfraktion einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht ein, nachdem er über die offiziellen Social-Media-Kanäle vor der gemeinsamen Bundestagsabstimmung von CDU und AfD zur Flüchtlingspolitik gewarnt hatte. Der CDU hatte er darin vorgeworfen, sie verlasse die „demokratische Mitte“. Wenige Wochen zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof eine Klage der AfD gegen Schweitzers Amtsvorgängerin Malu Dreyer (SPD) abgewiesen. Dreyers Aufrufe zur Teilnahme an Protesten gegen die AfD seien zwar ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien, jedoch zum „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt“ gewesen.