UK 17/2016 Homosexualität (Seite 4: „Evangelikale gegen Aufwertung der Homo-Ehe“)
Die Debatte um das Thema „Homo- Ehe“ kommt in der evangelischen Kirche Deutschlands nicht zur Ruhe. Allerdings befinden sich diesbezüglich die west- und nordeuropäischen evangelischen Kirchen inzwischen in einer beachtenswerten Gesellschaft. Auf der letzten Jahrestagung der anglikanischen Weltkirche führte kürzlich eben dieses Thema die Konferenz in eine Zerreißprobe. Da jedoch eine große Mehrheit der außereuropäischen anglikanischen Kirchen zu keinerlei Kompromiss bereit war, wurde die erneute Verhandlung dieses Themas auf die Jahreskonferenz 2019 verschoben.
So wie es bis heute in der von der EKD noch nicht widerrufenen Schrift „Mit Spannungen leben“ nachzulesen ist (Seite 20/21), dass nach biblischer Aussage homosexuelle Praxis dem ursprünglichen Schöpferwillen Gottes widerspricht und dass es eben keine biblischen Aussagen gibt, die „Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzt – im Gegenteil“, so argumentierte inhaltlich analog die Weltgemeinschaft der anglikanischen Kirchen.
Natürlich würde eine Weltkonferenz der protestantischen Kirchen die gleichen Mehrheitsverhältnisse erkennen lassen. Niemals bekämen auf einer solchen Konferenz die Europäer eine Mehrheit für ihre Familienpolitik. Als vor vier Jahren die Orientierungshilfe der EKD zu Ehe und Familie kursierte, sprachen einige afrikanische Protestantische Kirchen gar von einem Sakrileg im Sinne der Zerschneidung des Leibes Christi (zum Beispiel die Evangelisch-Lutherische Kirche von Tansania). Da wirkt es schon fast abstrus, wie etliche deutsche evangelische Landeskirchen an ihrer Gleichstellungspolitik für Homosexuelle kompromisslos festhalten (zum Beispiel Berlin-Brandenburg ).
In diesem Zusammenhang ist es schon fast suspekt, warum bisher auf keiner evangelischen Landessynode in Deutschland die doch wohl interessante Diskussion geführt wurde, was die Gründe dafür sind, dass – entsprechend den jährlichen Mitteilungen der Landesregierungen in der Bundesrepublik – nur rund zwei Prozent der Betroffenen (bei gut 2,5 Prozent Bevölkerungsanteil homosexuell lebender Menschen in Deutschland) von dem Angebot der möglichen standesamtlichen Registrierung Gebrauch machen. Das heißt doch, dass der Bedarf standesamtlicher Registrierungen von der betroffenen Bevölkerungsgruppe selber als minimal und kaum relevant angesehen wird.
Sind es nicht also doch andere interessierte Gruppierungen in unserem Land, die es immer wieder verstehen, bis in oberste Regierungs- und Juristenkreise Interessenlagen der Öffentlichkeit einzusuggerieren, die es mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gibt?!
Dr. med. Gerhard Gräwe, Unna
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