Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen ab dem kommenden Jahr Wiederbelebungsunterricht verpflichtend in ihre Lehrpläne aufnehmen. Im Saarland gibt es so einen Unterricht bereits, Hessen plant die verpflichtende Einführung bis 2028, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) in allen Bundesländern ergab.
Nordrhein-Westfalen hatte am 9. Juli angekündigt, dass Schülerinnen und Schüler in dem Bundesland künftig mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Reanimation erhalten.
Sachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Hamburg planen derzeit den Angaben zufolge keinen verpflichtenden Reanimationsunterricht. Auf freiwilliger Basis gibt es allerdings vielerorts entsprechende Angebote, in Sachsen-Anhalt sieht der Koalitionsvertrag eine Einführung entsprechender Kurse an weiterführenden Schulen vor.
In der Regel erlernen Schülerinnen und Schüler das Reanimieren im Biologieunterricht. Brandenburg sieht Anknüpfungspunkte für die Vermittlung von Erster Hilfe und Laienreanimation im Sportunterricht. Das sächsische Kultusministerium teilte mit, vorrangig im Sport- und Biologieunterricht an weiterführenden Schulen gebe es Reanimationstrainings.