Nach dem vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Stopp der Entscheidung über das Heizungsgesetz fordert der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann für künftige Gesetzgebungsverfahren Konsequenzen. Der „Weckruf aus Karlsruhe“ müsse genutzt werden, um zu einer besseren Praxis zu kommen, die Demokratie und Parlamentarismus stärke, sagte er in Berlin. Die Verfahren des Bundestags litten bereits seit Längerem, schon in der vergangenen Legislaturperiode, an mangelnder Sorgfalt, was insbesondere durch überhöhtes Tempo ausgelöst werde. Anders als in der Corona-Pandemie oder nach dem russischen Überfall auf die Ukraine gebe es im aktuellen Fall jedoch keinen Zeitdruck.
Am Vorabend hatte das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag des Berliner CDU-Abgeordneten stattgegeben und die einstweilige Anordnung erlassen, dass der Bundestag am Freitag nicht abschließend über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz beraten darf. Der Jurist Heilmann sah wegen der Eile im Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Fachpolitiker und Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten über das Regelwerk wochenlang hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde dem Bundestag aber erst Ende vergangener Woche vorgelegt.