Die BSW-Spitzenkandidatin für die bevorstehende Bundestagswahl, Sahra Wagenknecht, muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025“ eingeladen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt (AZ.: 6 L 81/25), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Demgegenüber muss der SWR die Spitzenkandidaten des BSW für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu seinen Vorwahlsendungen „Wahlarena“ einladen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte in einem am Mittwochabend veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (AZ: 1 S 164/25)
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist dagegen noch nicht rechtskräftig. Am 17. Februar, sechs Tage vor dem Urnengang, findet im Ersten die Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ statt. Dazu wurden die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien CDU/CSU, der AfD, der SPD und der Grünen eingeladen. Die Nichtberücksichtigung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) führte zu der Klage der Partei. Antragsgegner ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR), der als federführende Landesrundfunkanstalt für die in der ARD ausgestrahlte Sendung verantwortlich ist. Der WDR hatte sich dazu entschieden, nur die Spitzenkandidaten jener Parteien einzuladen, die konstante und deutlich zweistellige Umfragewerte von über zehn Prozent aufweisen.
Mit ihrem Eilantrag machte das BSW geltend, durch die Nichteinladung zur Sendung in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt zu sein. Das Gericht in Köln folgte dieser Argumentation nicht. Zwar müsse der WDR bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Parteien auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen beachten. Dem BSW komme aber gegenwärtig keine den eingeladenen Parteien vergleichbare Bedeutung zu, erklärten die Richter.
Demgegenüber gab es in Mannheim eine Entscheidung für das BSW: Knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl sollen am 12. Februar im SWR-Fernsehprogramm in zwei zeitgleich ausgestrahlten Live-Diskussionen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden. Bereits das Verwaltungsgericht hatte auf einen Eilantrag des BSW hin die Kriterien bemängelt, nach denen der SWR die Runde ausgewählt hatte.
Insbesondere war beanstandet worden, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Sendung eingeladen hatten. Die aktuellen Erfolgschancen von BSW und FDP rechtfertigten die Bevorzugung nur einer der beiden Parteien nicht.
Die Beschwerde der Sendeanstalt gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts blieb erfolglos. Bei der Abwägung zwischen redaktioneller Freiheit und dem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei der Handlungsspielraum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kurz vor einer Bundestagswahl eingeschränkt. Daher würde eine Nichtberücksichtigung des BSW zu einer „nachhaltigen Verschlechterung ihrer Wahlchancen“ führen.
Der SWR kündigte am Donnerstag an, zu seinen Vorwahlsendungen „Wahlarena“ auch die Parteien BSW und Die Linke einzuladen. Da man keinen Unterschied sehe zwischen BSW und Linken, habe der SWR entschieden, die Spitzenkandidaten beider Parteien einzuladen, sagte SWR-Chefredakteurin Franziska Roth beim Jahrespressegespräch des SWR in Stuttgart.