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Bundesrat billigt Krankenhausreform

Die Krankenhausreform kann kommen. Der Bundesrat hat die Reform mit knapper Mehrheit gebilligt. Wann das Gesetz in Kraft tritt.

Der Bundesrat hat die Krankenhausreform gebilligt
Der Bundesrat hat die Krankenhausreform gebilligtImago / Science Photo Library

Die Krankenhauslandschaft in Deutschland wird umfassend reformiert. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Die Abstimmung war denkbar knapp, sechs Länder, darunter große stimmreiche Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, sprachen sich für den Vermittlungsausschuss aus. Sechs oft kleinere Länder stimmten dagegen, drei Bundesländer enthielten sich. Thüringens Ja-Stimmen wurden für ungültig erklärt, weil das Land nicht einheitlich abstimmte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte eindringlich vor einem Scheitern der Reform gewarnt, was beim Anrufen des Vermittlungsausschusses für die aktuelle rot-grüne Minderheitsregierung quasi unumgehbar gewesen wäre. Auch wäre die Zeit vor der Neuwahl zu knapp gewesen, selbst wenn die Länder – wie angekündigt – sehr konstruktiv an weiteren Änderungen gearbeitet hätten.

Krankenhausreform: Brandenburger Gesundheitsministerin entlassen

Insbesondere Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten im Bundesrat für nötige Änderungen am Entwurf per Vermittlungsausschuss geworben. In Brandenburg gab es indes noch eine Eklat: Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte seine Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) kurz vor der Abstimmung entlassen, um ihr Votum gegen den Vermittlungsausschuss zu umgehen.

Lauterbach erinnerte vor der Länderkammer mit Nachdruck, dass die Lebenserwartung in Deutschland schlecht sei und es die Reform für mehr Qualität dringend brauche. “Ich sehe auf diese Reform nur aus der Perspektive der Patienten.” Die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebsleiden sei schlicht nicht gut genug. Dabei machten 50 Prozent der Häuser derzeit Defizite und 30 Prozent der Betten stünden leer. Das Gesetz hatte den Bundestag bereits passiert und kann nun Anfang 2025 Schritt für Schritt in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)Imago / Jürgen Heinrich

Die Reform soll die Zahl von derzeit 1.900 Klinikstandorten – psychiatrische und psychosomatische Kliniken mitgerechnet – deutlich reduzieren, bei höherer Qualität und besserer Finanzierung. Kernstück ist ein neues Vergütungssystem. Dazu sollen die Fallpauschalen künftig nur 40 Prozent der Vergütung ausmachen. Die restlichen 60 Prozent sollen Kliniken für das Vorhalten von Personal, Räumlichkeiten oder notwendiger Medizintechnik erhalten.

In strukturell schwächeren Regionen sollen notwendige Krankenhäuser erhalten werden und besondere Fördermittel erhalten. Außerdem soll es die Möglichkeit für sektorübergreifende und integrierte Gesundheitszentren geben. Auch bei der Personalbemessungen und Bürokratie gibt es Änderungen. Zur Finanzierung der gesamten Reform ist ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro geplant – von Bund und Ländern.

Länder befürchten Schließungen von Kliniken

Kritiker, darunter Klinikverbände, hatten stets falsche Anreize und zu starre Vorgaben bemängelt. Viele Länder befürchten Klinikschließungen insbesondere auf dem Land und hätten sich dringend weitere Nachbesserungen gewünscht. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) beklagte im Bundesrat die “starren Qualitäts- und Strukturvorgaben” des Gesetzes. Und auch sein nordrhein-westfälischer Amtskollege Karl-Josef Laumann (CDU) hatte mehr “Beinfreiheit” für die Länder gefordert.

Der Deutsche Caritasverband und der Katholische Krankenhausverband zeigten sich enttäuscht nach der Abstimmung gegen den Vermittlungsausschuss. “Der Caritasverband sieht mit großer Sorge das Engagement vieler katholischer Träger im Krankenhausbereich ernsthaft gefährdet, denn weder Ordensgemeinschaften noch Caritasstiftungen oder andere freigemeinnützige Träger können dauerhaft rote Zahlen schreiben, ohne insolvent zu gehen”, sagte Verbandspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Ärztevertretung nach Abstimmung erleichtert

Die Privaten Krankenversicherungen beklagten ebenfalls, dass das Gesetz nicht korrigiert wurde. Vom AOK-Bundesverband und dem Hartmannbund als Ärztevertretung wurde die Abstimmung mit Erleichterung wahrgenommen. Es brauche bei der Ausgestaltung noch Außenmaß und Nachbesserungen. Aber ein vollständiges Scheitern der Reform wäre viel schlimmer gewesen.