Die Bundesländer haben sich auf ein neues Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags geeinigt. Allerdings erwarten Bayern und Sachsen-Anhalt, dass ARD und ZDF ihre Klage in Karlsruhe zurückziehen.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrer letzten Konferenz des Jahres ein neues Verfahren für die Ermittlung des Rundfunkbeitrags auf den Weg gebracht. Dabei soll wie erwartet bei einer Erhöhung von unter 5 Prozent künftig nicht mehr wie bisher die Zustimmung aller 16 Landtage nötig sein. Dafür wird das sogenannte Widerspruchsmodell in Kraft gesetzt, bestätigte NRW-Ministerpräsident Nathanael Liminski (CDU) der Katholische Nachrichten-Agentur (KNA).
Danach muss bei Erhöhungen unter 5 Prozent eine bestimmte Zahl von Ländern die geplante Beitragsanpassung ablehnen, damit sie nicht automatisch in Kraft tritt. Der aktuelle Rundfunkbeitrag bleibt aber auch über den 1. Januar 2025 zunächst bei 18,36 Euro. ARD und ZDF hatten Mitte November Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben, weil damit die offizielle Empfehlung der Finanzkommission KEF, die die Erhöhung festlegt, nicht wie im verfassungsmäßigen Verfahren vorgesehen umgesetzt wird. Die KEF hatte eine Anhebung um 58 Cent für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 vorgeschlagen.
Bayern und Sachsen-Anhalt tragen den erzielten Kompromiss nur unter Vorbehalten mit. In Protokollerklärungen zu dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bringen beide Länder zum Ausdruck, dass sie erwarten, dass ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zurückziehen.
Auch Liminski kritisierte das Vorgehen von ARD und ZDF: “Die Länder haben heute – wie im Fahrplan angekündigt – die letzte wichtige Säule der Rundfunkreform auf den Weg gebracht. Dieser Beschluss verbindet kurzfristige Beitragsstabilität für die Bürger mit mehr langfristiger Planungssicherheit für die Sender”, sagte Liminski der KNA. Die Intendanten hätten mit der voreiligen Einreichung ihrer Verfassungsbeschwerde unnötig Öl ins Feuer der laufenden Diskussion gegossen und die Einigung unnötig erschwert. “Mit dem heutigen Beschluss wird dieser Beschwerde die Grundlage entzogen. Die Anstalten sollten sich nun dringend auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren und zudem die Reformen zügig umsetzen.”
Die Ministerpräsidenten einigten sich wie erwartet auch abschließend auf den bereits bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober ausverhandelten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.