Religionen spielen eine wichtige Rolle für die Demokratie und nachhaltige Entwicklung weltweit. Gleichzeitig gibt es immer mehr Verletzungen der Weltanschauungsfreiheit, heißt es in einem Bericht der Bundesregierung.
Die Bundesregierung blickt mit Sorge darauf, dass weltweit das Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit immer mehr eingeschränkt werde. “Viele religiöse Gruppen sind marginalisiert – zu wenig sichtbar, politisch unterrepräsentiert, sozial desintegriert”, heißt es im dritten “Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit”, die der Beauftragte der Bundesregierung zu diesen Themen, Frank Schwabe (SPD), am Mittwoch in Berlin vorstellte.
Er verstehe sich nicht als “Religionsbeauftragter” der Bundesregierung, betonte Schwabe. Vielmehr sei ihm die Freiheit, Religion und verschiedene Weltanschauungen auszuüben oder nicht, ein zentrales Anliegen. Dieses Freiheits- und Menschenrecht dürfe nicht eingeschränkt werden. Der Bericht blickt dabei auf die Situation in 41 Ländern, darunter Afghanistan, Saudi Arabien, Russland oder China.
Die Verbrechen an den Jesiden im Irak, an den Uiguren in China und den Rohingya in Myanmar führten vor Augen, “wie Menschen und Gruppen auch wegen ihres Glaubens und ihrer Weltanschauung in ihren Menschenrechten verletzt werden”, heißt es in Schwabes Bericht. Systematische Verfolgung, Angriffe, Vertreibungen, massenhafte Vergewaltigungen, Versklavungen, Internierungen oder Morden beträfen auch Schiiten in Afghanistan, Christen in Pakistan, Bahai im Iran und Teilen des Jemen sowie auch Konvertiten und Atheisten in mehrheitlich muslimischen Ländern.
Besonders im Blick und von Diskriminierung betroffen seien indigene Völker mit ihrer eigenen Spiritualität. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), unterstrich, es brauche eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte. Der Prozess der Dekolonialisierung reiche weit über Fragen der Weltanschauungs- und Religionsfreiheit hinaus, sei vielschichtig und komplex und “noch lange nicht abgeschlossen”. Dabei sei die Missionstätigkeit unter indigenen Gruppen einer der Aspekte, “aus denen eine Verantwortung erwächst”.
Auch Missionstätigkeit sei Teil der Religionsfreiheit, aber “nicht ohne Wenn und Aber”, betonte der Erlanger Menschenrechtswissenschaftler Heiner Bielefeldt. Der Umgang mit den Rechten indigener Völker, die sich beispielsweise auch in der Achtung ihrer Landrechte oder der Rückerstattung von Raubkunst zeigten, seien ein Testfall für die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik.