Trotz eines Urteils des Sozialgerichts Hamburg gegen eine Bargeld-Obergrenze von 50 Euro bei der Bezahlkarte für Asylbewerber will das niedersächsische Innenministerium an seinen Plänen zur Ausgestaltung der Karte festhalten. Es handele sich um einen erstinstanzlichen Beschluss in einem Eilverfahren, der zunächst nur die Stadt Hamburg in einem vorläufig entschiedenen Einzelfall binde, sagte ein Sprecher von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der Bezahlkarte werde die weitere Rechtsprechung genau analysieren, betonte der Sprecher: „An den grundsätzlichen Plänen zur Einführung der Bezahlkarte ändert sich jedoch nichts.“ Das Ministerium verwies auf ein zweites Urteil aus Hamburg, in dem die Bargeld-Obergrenze bestätigt wurde.
Hamburg hatte im Februar 2024 als erstes Bundesland eine Bezahlkarte eingeführt. Das dortige Sozialgericht hatte am Mittwoch geurteilt, eine pauschale Beschränkung des Bargeldbetrags auf 50 Euro pro erwachsener Person und auf 10 Euro für Minderjährige sei nicht rechtmäßig. Zur Begründung hieß es, die persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen müssten bei der Bargeld-Bemessung berücksichtigt werden.
Die Richter gaben damit einer Schutz suchenden Familie recht, die in einer Erstaufnahme-Einrichtung lebt. Der schwangeren Antragstellerin, ihrem Ehemann und ihrem Kleinkind stehen seit der Einführung der Bezahlkarte pauschal 110 Euro Bargeld zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Familie mit der Karte Einkäufe etwa in Supermärkten und anderen Geschäften tätigen.
In einer zweiter Entscheidung, die am Freitag bekanntwurde, bezeichnete das Hamburger Landessozialgericht die Bezahlkarte hingegen als rechtmäßig. Es wies damit in zweiter Instanz die Beschwerde eines Flüchtlings zurück. Zur Begründung hieß es, der Kläger erleide durch die Bargeld-Grenze von 50 Euro keine wesentlichen Nachteile. Er lebe in einer Aufnahmeeinrichtung, die Kost und Logis für ihn stelle.
Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll bis zum Herbst in allen Bundesländern eingeführt werden, wobei Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege gehen. Die Karte soll an die Stelle der bisherigen Bargeld-Auszahlungen treten. Asylsuchende sollen mit ihr überall einkaufen können, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Die Bundesländer hatten sich darauf geeinigt, dass die Nutzer sich mit der Karte nicht mehr als 50 Euro pro Monat in bar auszahlen lassen können. So sollen Geldtransfers ins Ausland oder an Schlepper begrenzt werden.