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Bayern: Bekenntnis zum Existenzrecht Israels nötig für Einbürgerung

Die bayerische Staatsregierung verlangt im Zuge der Einbürgerung ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und für den Schutz jüdischen Lebens. Diese Regelung umfasse auch das Bekenntnis des Bewerbers zum Existenzrecht Israels, teilte das bayerische Innenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte dies in einem Urteil vom Oktober 2024 klargestellt. Zudem müssen sich Einbürgerungswillige zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen.

Grundlage sei das Staatsangehörigkeitsgesetz des Bundes, in dem es im Paragraf 10 unter anderem heißt, dass ein Ausländer einzubürgern ist, wenn er „sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt“ und keine Bestrebungen verfolge, die „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“. Der Hintergrund dieser Regelung sei „ausdrücklich unter anderem die seit dem 7. Oktober 2023 bestehende Konfliktlage zwischen dem Staat Israel und der Hamas“, so das Innenministerium weiter.

Sollten Anhaltspunkte bestehen, dass der Antragsteller das Existenzrecht Israels nicht anerkennt, liege ein Ausschlussgrund nach Paragraf 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor. Das oben genannte Bekenntnis könne in diesem Fall nicht wirksam abgegeben werden.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein Bundesgesetz, für dessen Umsetzung jedoch die Bundesländer zuständig sind. Je nach Bundesland wird die Praxis unterschiedlich gehandhabt. Die Anerkennung des Existenzrechtes Israels ist seit Kurzem in Brandenburg und schon etwas länger in Sachsen-Anhalt eine Voraussetzung für das Einbürgern von Ausländern. (2536/02.08.2025)