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Ausgabe von Bezahlkarten für Geflüchtete in Niedersachsen gestartet

Das Land Niedersachsen hat am Montag die ersten Bezahlkarten an Geflüchtete verteilt. „An allen Standorten und auch an weiteren Außenstellen ist die Ausgabe planmäßig und reibungslos gestartet“, sagte die Sprecherin der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Hannah Hintze, dem Evangelischen Pressedienst (epd). In der ersten Woche werden nach ihren Angaben 139 Bezahlkarten an alleinreisende Frauen und Männer ausgegeben, bevor in den nächsten Wochen auch Familien hinzugenommen werden.

Die Aufnahmebehörde hat Standorte in Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Bramsche bei Osnabrück und Friedland bei Göttingen sowie in Celle. Dort befinden sich derzeit insgesamt rund 4.100 Geflüchtete. Das Land hat zunächst 8.300 Karten vorrätig. Die vollständige Verteilung von Karten an alle Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehörde soll im Laufe des ersten Quartals 2025 abgeschlossen werden, hieß es. Im Februar sollen die Karten nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums auch dezentral an die Kommunen ausgegeben werden – dort leben aktuell 28.000 weitere Geflüchtete.

Die Abhebung von Bargeld ist auf 50 Euro begrenzt – vor allem dies war umstritten. Die Landesarmutskonferenz und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen hatten die Bezahlkarte vorab als diskriminierend kritisiert. Nach Ansicht der Verbände entfernt sich die rot-grüne Landesregierung durch die Karte von der Gleichbehandlung aller Geflüchteten und dem Ziel, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ähnliche Kritik kam von der Stadt Hannover. Dort können Asylbewerber seit einem Jahr mit einer „Social Card“ ihre vollen Sozialleistungen von bis zu 460 Euro in bar abheben. Hannover muss seine Bezahlkarte nun auf das Modell des Landes umstellen.

Der Bundestag hatte im April die Einführung einer Bezahlkarte für Menschen beschlossen, die im Asylverfahren oder mit einer Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Im Juni hatte sich daraufhin die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder auf eine Obergrenze zum Abheben von Bargeld in Höhe von 50 Euro verständigt. Beabsichtigt ist damit, irreguläre Migration einzudämmen und Geldüberweisungen in Herkunftsstaaten und an Schlepper zu unterbinden.

Die Karte funktioniert nach Angaben des Innenministeriums zufolge wie eine guthabenbasierte Debitkarte des Anbieters Visa und sieht auch so aus. Sie wird monatlich aufgeladen und kann nicht überzogen werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können dabei zwischen einer physischen oder digitalen Karte wählen. Für vier Jahre übernimmt das Land die Kosten für das System in Höhe von rund einer Million Euro pro Jahr.

Geflüchtete können damit kostenfrei in bundesweit mehr als 1,5 Millionen Geschäften direkt bezahlen. Auch für den Onlinehandel innerhalb Deutschlands sind die Karten den Angaben zufolge weitgehend zugelassen. Die Barabhebungen von bis zu 50 Euro im Monat am Geldautomat oder in Geschäften sind kostenpflichtig. Bei besonderem Bedarf, etwa bei Schwangeren, kann dieser Betrag nach Ermessen im Einzelfall erhöht werden. Im Ausland kann die Karte laut Ministerium nicht eingesetzt werden. Geldtransfers sind ausgeschlossen. Bei Verlust kann die Karte gesperrt werden.