Der Fall hatte für Streit zwischen Kirchen und Behörden gesorgt: Ein Afghane war von den Behörden aus einem Hamburger Kirchenasyl nach Schweden abgeschoben worden. Nun ist der Mann wieder in Deutschland.
Nur zwei Wochen nach seiner Abschiebung aus einem Hamburger Kirchenasyl nach Schweden ist ein Afghane nach Deutschland zurückgekehrt. Der 29-Jährige habe Mitte Oktober versucht, erneut einen Asylantrag zu stellen, bestätigte die Hamburger Innenbehörde der “Hamburger Morgenpost”. Er sei umgehend in Gewahrsam genommen worden und befinde sich derzeit in Abschiebehaft. “Eine zeitnahe Rücküberstellung nach Schweden ist in Vorbereitung”, hieß es.
Der Mann war Ende September von den Behörden aus der katholischen Pfarrei Heilige Elisabeth im Hamburger Stadtteil Bergedorf abgeholt worden. Kirchenvertreter, Flüchtlingsinitiativen und die Partei Die Linke hatten die Maßnahme kritisiert. In Hamburg war es das erste Mal in jüngerer Zeit, dass so etwas vorkam. Bundesweit haben Behörden zuletzt immer wieder Kirchenasyle geräumt.
Der Mann aus Afghanistan hatte seit 2015 bei Familienangehörigen in Schweden gelebt und dort einen Asylantrag gestellt, der aber abgelehnt wurde. Im März dieses Jahres reiste er nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Antrag auf ein Asylverfahren hierzulande jedoch als unzulässig ab. Nach dem sogenannten Dublin-Verfahren der EU ist Schweden für seinen Fall zuständig. Daraufhin suchte der Mann Zuflucht im Kirchenasyl.
Der 29-Jährige gehöre der Volksgruppe der Hasara an, sagte sein Seelsorger der “Zeit”. Die Hasara sind Schiiten und werden im sunnitisch geprägten Afghanistan diskriminiert und verfolgt. Er sei zur Ausreise in sein Heimatland aufgefordert worden. Dies sei für ihn aber unmöglich.
Der Geflüchtete sei in Schweden bereits zwölf Mal im Krankenhaus behandelt worden, so der Seelsorger weiter. Auch in Deutschland habe seine Symptomatik fortbestanden. Woran er gelitten haben soll, sagte der Seelsorger nicht.
Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Orden Asylbewerber auf, wenn eine Abschiebung ihrer Auffassung nach für den Geflüchteten eine Bedrohung für Leib und Leben darstellt. Es hat seine Grundlage in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen. Demnach muss eine Kirchengemeinde die Gründe darlegen, warum sie im Einzelfall Kirchenasyl gewährt. Das Amt überprüft den Fall daraufhin noch einmal.