Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF verteidigt, mit der ein höherer Rundfunkbeitrag juristisch durchgesetzt werden soll. Die Klage richte sich nicht gegen den Reformstaatsvertrag und auch nicht gegen eine mögliche neue Regelung für Finanzierung, sondern sie solle die staatsferne Finanzierung des Rundfunks langfristig sichern, sagte er nach der Sitzung der Intendantinnen und Intendanten am Donnerstag in Stuttgart.
Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte im Februar eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Ende Oktober einigten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verschoben aber einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
ARD und ZDF legten am 19. November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Berichte, dass die ARD sich bemüht habe, den Reformstaatsvertrag der Länder zu verhindern, wies Gniffke zurück. Dies sei eine „Legende“, sagte er. Seit Sommer sei klar gewesen, dass der Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig erhöht werden könne. Die Klage beziehe sich allein darauf. „Es ist kein Eigentor, wenn man darauf besteht, dass sich alle an Recht und Gesetz halten“, sagte der ARD-Vorsitzende.
Die ARD-Anstalten gingen derzeit bei ihrer Haushaltsplanung für das kommende Jahr von einem Rundfunkbeitrag von 18,94 Euro aus, sagte Gniffke, der auch Intendant des Südwestrundfunks ist. Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts komme, gebe es möglicherweise eine Kompensation für die Monate, in denen die Erhöhung ausgeblieben sei.
Gniffke, der seit Anfang 2023 ARD-Vorsitzender ist, hatte zu Beginn seiner Amtszeit angekündigt, dass der Senderverbund noch 2023 beginnen werde, einen linearen Fernsehkanal einzustellen. Das habe die ARD „nicht hinbekommen“, räumte er am Donnerstag ein. Mit Bezug auf den Reformstaatsvertrag, in dem die Einstellung von Kanälen empfohlen wird, sagte er: „Jetzt bekommen wir die Quittung dafür. Wir sollen nicht nur einen Kanal einstellen, sondern vier.“
Den ARD-Vorsitz übernimmt am 1. Januar 2025 HR-Intendant Florian Hager. Auch er betonte, die ARD kämpfe „nicht gegen den Reformstaatsvertrag“. Dieser rage jedoch seiner Meinung nach „gefühlt nach hinten“. Er wolle als ARD-Vorsitzender dazu beitragen, dass der Senderverbund „fit für die Welt der Zukunft“ sei, die von Künstlicher Intelligenz geprägt sei.
Die ARD teilte im Anschluss an die Intendantensitzung mit, dass inzwischen fünf Anstalten bei der gemeinsamen Sendeabwicklung ihrer Dritten Programme kooperieren. Auch der WDR trete der „kooperierten Sendeabwicklung Süd“ bei, an der sich bisher der SWR, der HR, der BR und der SR beteiligten. Die Fernsehprogramme der fünf Sender und der Bildungskanal ARD-Alpha werden in Zukunft vom SWR-Funkhaus in Baden-Baden abgewickelt. Damit strahle die ARD künftig bundesweit ihre Dritten Programme von zwei zentralen Standpunkten aus. Neben der „Sendeabwicklung Süd“ gebe es noch die „Sendeabwicklung Nord-Ost“. Dadurch spare der Senderverbund in den Jahren 2025 bis 2028 insgesamt 32 Millionen Euro ein.
Der ARD-Vorsitzende Gniffke sagte außerdem, die Intendantinnen und Intendanten hätten eine zentralisierte Technik-Steuerung beschlossen. Die sogenannte ARD-Tech-Unit werde „alle relevanten technischen Entscheidungen verbindlich für die gesamte ARD“ treffen.