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Zeugen Jehovas als Körperschaft anerkannt

STUTTGART – Nach jahrelangem Rechtsstreit hat Baden-Württemberg die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Damit folge die Landesregierung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Linie anderer Bundesländer, erklärte das Kultusministerium in Stuttgart. Es habe keinen rechtlichen Spielraum gegeben, so ein Ministeriumssprecher.
In dem Streit um den rechtlichen Status der Zeugen Jehovas in Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im August die Weigerung Bremens, den Zeugen Jehovas Körperschaftsrechte zu vergeben, für verfassungswidrig erklärt. Zuvor hatten fast alle Bundesländer – außer Nordrhein-Westfalen, Bremen und Baden-Württemberg – den Zeugen Jehovas den Körperschaftsstatus gewährt. Der Status der Körperschaft verleiht Rechte und Befugnisse, etwa zur Erhebung von Steuern und zur Bildung von Anstalten und Stiftungen. KNA