BONN – Evangelische und katholische Kirche werten das vom Bundestag beschlossene Verbot organisierter Sterbehilfe als „Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“. Die Abgeordneten hätten ein „starkes Zeichen für den Lebensschutz und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft und ihren Zusammenhalt gesetzt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Der Bundestag hatte zuvor ein Gesetz beschlossen, das organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Einzelfallentscheidungen von Ärzten sollen nicht sanktioniert werden. „Das neue Gesetz schützt schwer kranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden“, so der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, der katholische Bischofskonferenz-Vorsitzende Reinhard Marx, die EKD-Synodenpräses Irmgard Schwaetzer und ZdK-Präsident Alois Glück. Auch Ärzte und Pflegekräfte würden vor der Erwartung geschützt, Suizidhilfe zu leisten.
Auch die evangelischen Kirchen in NRW begrüßen das Verbot. Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, erklärte, Beihilfe zum Suizid dürfe keine Dienstleistung werden, auch dann nicht, wenn damit kein Gewinn erzielt werde. Kurschus begrüßte ausdrücklich die neue Regelung, wonach Angehörige oder andere einem Suizidwilligen nahestehende Menschen von der Strafandrohung ausgenommen sind. Es könne im Sterbeprozess körperliche und seelische Qualen geben, „vor denen jede noch so gute Palliativmedizin ratlos kapituliert“. Menschen könnten dann für sich selbst keinen anderen Weg sehen, „als einem anderen Menschen bei der Selbsttötung zur Seite zu stehen oder ihm gar dabei zu helfen“. „Eine Hilfe zum Sterben darf nicht die Hilfe beim Sterben ersetzen“, erklärte der rheinische Präses Manfred Rekowski in Düsseldorf. epd
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Zeichen für Lebensschutz
Kirchen begrüßen neues Gesetz