Die Bundesregierung prüft, ob Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein sollen. Die katholische Kirche ist dagegen. Auch mit Blick auf aktuelle Zahlen, die schon jetzt hoch sind.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bleibt auf einem hohen Niveau. Im ersten Quartal 2024 wurden rund 28.200 Abtreibungen gemeldet. Das waren knapp 2,3 Prozent mehr als im ersten Quartal 2023 (27.600) und 11,4 Prozent mehr als im vierten Quartal 2023 (25.300), wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Die Gesamtzahl von rund 106.000 Abtreibungen im Jahr 2023 in Deutschland war die höchste seit 2012 (107.000).
69 Prozent der Frauen, die im ersten Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 Prozent zwischen 35 und 39. 9 Prozent waren 40 Jahre und älter, 3 Prozent jünger als 18. Rund 58 Prozent hatten vor der Abtreibung schon ein oder mehrere Kinder zur Welt gebracht.
95 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 5 Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 Prozent ambulant in Krankenhäusern.
Zu den Ursachen für den Anstieg der Zahlen erklärte das Statistische Bundesamt, diese seien “anhand der Daten nicht bewertbar”. Insbesondere lägen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.
In der Politik wird derzeit über eine mögliche Abschaffung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch diskutiert. Danach ist eine Abtreibung derzeit in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.