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Wüst: Barmer Erklärung ist Auftrag zur Bewahrung der Demokratie

So aktuell wie vor 90 Jahren ist die Barmer Theologische Erklärung von 1934 laut Hendrik Wüst auch heute. Trotz Vertrauensverlust betont er die Wichtigkeit der Kirchen.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU)Imago / Sven Simon

Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 ist nach den Worten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) mit ihrer „eindeutigen Absage an jedwede Erscheinungsform von Totalitarismus“ heute so aktuell wie vor 90 Jahren. Daraus ergebe sich der Auftrag an die christlichen Kirchen sowie jede Demokratin und jeden Demokraten, „den Zusammenhalt unserer freiheitlichen Gesellschaft zu pflegen und zu bewahren“, sagte Wüst dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das gelte „jetzt ganz besonders gegen die Feinde der Demokratie, die uns aktuell aus vielen Richtungen bedrängen“.

Zum Abschluss der Bekenntnissynode in Wuppertal-Barmen hatten evangelische Christen vor 90 Jahren, am 31. Mai 1934, die Barmer Theologische Erklärung verabschiedet und damit das theologische Fundament für die Bekennende Kirche gelegt. Sie wendeten sich damit gegen eine ideologische Gleichschaltung der Kirche durch den NS-Staat und grenzten sich von den NS-treuen „Deutschen Christen“ ab.

Kirchen haben wichtige Funktion für den Zusammenhalt

Es sei ein wichtiges Zeichen und tue der Gesellschaft und der Demokratie gut, wenn sich Christen vor dem Hintergrund ihrer religiösen Überzeugungen für Freiheit, Recht und Gerechtigkeit einsetzen und das Gemeinwesen stärken, sagte Wüst. Auch wenn beide Kirchen insbesondere durch die Missbrauchsfälle Vertrauen verloren hätten, erfüllten sie in Deutschland eine wichtige Funktion für den Zusammenhalt der Bevölkerung.

 

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„Unsere Verfassung ist religionsfreundlich ausgestaltet und sieht die Kirchen und Religionsgemeinschaften als eine Bereicherung für unsere Gesellschaft“, betonte der Christdemokrat. Auch wenn beide ihr je eigenes Wesen und ihre spezifischen Aufgaben hätten, seien sie nicht streng voneinander abgeschottet, sondern aufeinander bezogen. Die gewachsene Ordnung des Staatskirchenverhältnisses habe sich bewährt.

Wüst weiterhin für staatlichen Leistungen an die Kirche

„Bei aller notwendigen und richtigen Unterscheidung der jeweiligen Sphären sollten wir das gute Miteinander mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften auch in Zukunft pflegen und mit Leben füllen“, sagte der Ministerpräsident. Zu Kritik an staatlichen Leistungen erklärte er, weder die historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen noch die Erhebung der Kirchensteuer widersprächen dem Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche. „Ich sehe jedenfalls keine Veranlassung, auf eine grundsätzliche Änderung der rechtlichen Gegebenheiten hinzuwirken.“