Das Grundgesetz wird 75 – zum Geburtstag erklären prominente und andere Menschen, was ihnen die Grundrechte bedeuten. “Ohne den Artikel 16a wäre ich heute wahrscheinlich nicht in Deutschland”, sagt etwa Politikerin Gambir.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik feiert Geburtstag – am 23. Mai wird es 75 Jahre alt. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) hat 19 Menschen gefragt, was ihnen ein bestimmtes Grundrecht bedeutet.
“Artikel 1 erläutert das normative Fundament unserer Gemeinschaft: Alle Menschen haben eine unantastbare Würde, die christlich in der Gottebenbildlichkeit des Menschen begründet liegt. Das Grundgesetz ist eine klare Antwort auf die dramatischen Verletzungen der Menschenwürde im Nationalsozialismus. Artikel 1 ist eine stete Mahnung, dass wir uns alle jederzeit für den Schutz der Menschenrechte einsetzen müssen. Das Grundgesetz, das seit fast 35 Jahren ein gesamtdeutsches ist, verpflichtet uns, die Erinnerung an die Geschichte wachzuhalten und unsere Gesellschaft menschenwürdig zu gestalten.”
“Eigentlich ist Artikel 2 des Grundgesetzes eine Selbstverständlichkeit. Aber eben nicht überall. Dafür, dass er bei uns eine Selbstverständlichkeit bleibt, setze ich mich ein. Und ich danke allen, die das auch tun. “Ich möchte in Euren Herzen sein. Nicht in Euren Köpfen”. Dieses Zitat kommt mir dabei in den Sinn. Wie einfach es wäre, wenn wir alle diesen Artikel leben. Aber nicht, weil wir vom Gesetz dazu aufgefordert werden, sondern weil wir es ehrlich wollen. Es ist eine Utopie, aber eine, die ich gerne träume. In diesem Traum steht Artikel 2 nicht im Gesetzestext. Sondern wir tragen ihn alle in uns. Wie einen genetischen Code. Solange das eine Utopie bleibt, bin ich froh, dass der Text im Grundgesetz steht und wir müssen alles dafür tun, dass das immer so bleibt.”
“Ich kämpfe seit mehr als 30 Jahren für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, weil Frauen täglich von morgens früh bis abends spät die fundamentale Familienarbeit zum Nulltarif leisten. Im Artikel 3 heißt es zwar, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, aber es wird auch heute noch anders gehandhabt. Die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung muss umgesetzt werden – radikal. Zum Beispiel, indem Familienarbeit bezahlt wird. Sie ist laut Studien als Schwerstarbeit deklariert. Was mir ein gutes Gefühl verschafft, ist, dass die Gleichberechtigung in der Sprache inzwischen immer mehr Einzug erhält. Auch dafür habe ich gekämpft.”
“Es ist seine lakonische Klarheit, die das Grundgesetz zu einem Bollwerk gegen Ungerechtigkeit, Ungleichheit und Menschenfeindlichkeit macht. Wir tun als Gesellschaft gut daran, uns immer wieder darauf zu besinnen. Die Dinge sind manchmal weniger kompliziert, als wir meinen, sondern müssen nur klar beim Namen genannt werden. Unsere Verfassung bestimmt unsere Art zu leben, wie wir miteinander umgehen und sie stellt über alles die Würde des Menschen. Das Grundgesetz markiert einen Anspruch, an dem wir uns jeden Tag orientieren. Es ist der Geist des Grundgesetzes, der in ihm verankerte Gleichheitsgrundsatz sowie die Religionsfreiheit und die klare Ausrichtung auf eine offene und freie Gesellschaft, der die Grundlage für jüdisches Leben in Deutschland überhaupt bildet.”
“Demokratien sterben in Dunkelheit. In Artikel 5 stehen die rechtlichen Grundlagen dafür, dass Meinungen, Informationen und andere menschliche Ausdrucksformen frei sein können. Weil gerade die Pressefreiheit dabei so zentral ist, ist sie auch immer wieder unter Beschuss. Die beste Verteidigung der Demokratie ist es, für mehr Demokratie zu kämpfen. Deswegen ist es wichtig, immer weiter für die Freiheit der Presse zu kämpfen.”
“Der Artikel 6 ist mir als Seelsorgerin besonders wichtig. Leider erlebe ich im Umgang mit Geflüchteten oder Menschen mit Migrationsgeschichte oft, dass er keine große Rolle spielt. Bei Abschiebungen wird das Kindeswohl immer wieder mit Füßen getreten, und den Eltern wird ihr Recht und ihre Pflicht zur Erziehung einfach entzogen. Wenn wir das Grundrecht auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie ernst nehmen, dann müssen wir uns darum unabhängig von der Staatsangehörigkeit bemühen. Dann muss gerade in Situationen, in denen es darauf ankommt – etwa bei einer Abschiebung – hinterfragt werden, ob sie mit Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar ist. Gleichzeitig ermöglicht dieses Grundrecht auch Familienzusammenführungen – eine habe ich erst vor kurzem begleitet: Ein afghanischer Mann konnte nach acht Jahren endlich seine Frau und seine Tochter in die Arme nehmen.”
“Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an deutschen Schulen ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz erwähnt wird. Er sollte ein Gegengewicht zu Gefahren politischer Ideologisierung darstellen. Noch heute ist er eine wichtige Säule. Allerdings haben sich die gesellschaftlichen und religiösen Verhältnisse geändert. Es stellt sich vermehrt die Frage, ob und wie Religionsunterricht an öffentlichen Schulen stattfinden soll. Das Prinzip des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts sollte dabei nicht aufgehoben werden, zumal es genügend Spielräume offenhält. Es ist zum Beispiel denkbar, dass Unterricht gemischtreligiös stattfindet. Die Schülerinnen und Schüler wären herausgefordert, in der Auseinandersetzung mit dem Gegenüber das eigene Bekenntnis zu hinterfragen, zu fundieren und zu erweitern. Das wäre ein wirklicher bekenntnisorientierter Unterricht und weniger eine Religionsunterweisung.”
“Viele aus unserem Bündnis würden sich wohl als Grundgesetz-Patrioten bezeichnen. Das in Artikel 8 garantierte Versammlungsrecht ist ein Grundbaustein der demokratischen Zivilgesellschaft. Es bedeutet, in der Öffentlichkeit geschützt seine Meinung artikulieren zu können. Das ist für uns wichtig. Wir haben nach der Correctiv-Recherche zu Vertreibungsplänen im Februar unsere erste Demo dieses Jahres organisiert – 4000 Menschen kamen, das ist für Zwickau viel. Das hat uns stolz gemacht und berührt. Bei der letzten Demo im März waren es dann leider nur noch 700 Menschen. Bis zur Landtagswahl im September wollen wir aber weitere Proteste organisieren, in denen sich viele aus der Stadtgesellschaft wiederfinden sollen – von Fridays for Future über kirchliche bis zu antifaschistischen Gruppen.”
“Die Gründung unseres Vereins, wie sie auch der Artikel 9 als Grundrecht festschreibt, war für uns ein wichtiges Instrument, um unsere kritische Arbeit zu organisieren. Der Verein hilft uns zum Beispiel dabei, öffentliche Gelder zu akquirieren oder als Ansprechpartner für Behörden wahrgenommen zu werden. Für uns ist das wichtig, weil wir nicht davon ausgehen können, dass die Mehrheitsgesellschaft unser Anliegen als Interessensvertreter schwarzer Menschen in Deutschland teilt – es fehlt oft an Wissen und Empathie. Wir bedauern in diesem Zusammenhang auch sehr, dass der Begriff “Rasse” nach wie vor im Grundgesetz (Artikel 3) steht. Wir alle wissen, dass es keine biologische Rasse gibt, deswegen sollten wir dieses Konstrukt nicht aufrechterhalten. Besser wäre, zum Beispiel von rassistischer Diskriminierung zu sprechen.”
“Grundsätzlich finde ich das Briefgeheimnis sehr wichtig, weil es die Privatsphäre eines jeden Individuums schützt. Bei der privaten und intimen Kommunikation wird das Grundrecht aber durch soziale Normen übertrumpft. So war es bis ins 20. Jahrhundert hinein üblich, dass Töchter und Söhne die Liebesbriefe des oder der Verlobten ihren Eltern laut vorlesen mussten! Und heute werden Schülerzettelchen zum Beispiel im Klassenzimmer immer noch eingesammelt. Gleichzeitig schreiben viele ihre privaten Botschaften in soziale Medien, wo ein Mark Zuckerberg sie lesen und samt zugehöriger Daten verkaufen kann. Bei uns im Liebesbrief-Archiv tritt das Briefgeheimnis eigentlich außer Kraft, weil wir die Briefe als kulturelles Erbe gespendet bekommen. Das bedeutet aber nicht, dass wir die Persönlichkeitsrechte übergehen, im Gegenteil: wir schützen sie, etwa durch Anonymisierung.”
“Das Recht auf Freizügigkeit habe ich verinnerlicht. Mein erster Fluchtversuch aus der DDR scheiterte, danach gelang mir 1966 mit 18 Jahren die Flucht. Anstatt mein Abitur zu machen, arbeitete ich dann als Steward auf Schiffen. Ich hatte das Bedürfnis, fremde Länder kennenzulernen und habe die Seefahrt sehr genossen. Wir legten unter anderem in New York und Japan an, es war eine tolle Zeit. Der ganze Ost-Block war für mich als Republik-Flüchtling ja bis 1972 Tabu. Ab 1973 habe ich dann anderen Menschen geholfen, aus der DDR zu fliehen – aber nicht aus kommerziellen Gründen! In der Haft später habe ich von den Reisen gezehrt. Ich wollte mich nie von Grenzen aufhalten lassen, erst recht nicht von ideologischen.”
“Ich habe nach meiner Ausbildung gemerkt, dass ich noch weiterlernen möchte und bin an die Fachoberschule gegangen. Mein Ziel war es, Wirtschaftspädagogik zu studieren, aber an der Uni in meiner Heimatstadt Jena hieß es zunächst, dass meine Abschlüsse nicht ausreichen. Erst durch Zufall und mehrmaliges Nachfragen bei verschiedenen Stellen stellte sich schließlich heraus, dass ich mit meinem Ausbildungsabschluss und meiner Fachhochschulreife doch an der Universität studieren kann. Damit endete für mich eine lange Phase der Ungewissheit. Meiner Meinung nach bietet das deutsche Bildungssystem viele Möglichkeiten für berufliche Mobilität, wodurch auch sogenannte Bildungsaufstiege ermöglicht werden. Allerdings ist längst nicht an allen Stellen bekannt, wie alternative Wege zum Beispiel ins Studium aussehen können. Das sollte definitiv verbessert werden, besonders an Schulen sollte dazu mehr Aufklärung stattfinden.”
“Jeder Mensch hat das Bedürfnis, einen Ort zu haben, an den er sich ungestört zurückziehen und an dem er sich frei entfalten kann. Dass der Schutz der ‘eigenen vier Wände’ einen ganz besonderen Stellenwert hat, macht Artikel 13 unseres Grundgesetzes ganz unmissverständlich gleich an erster Stelle deutlich: Die Wohnung ist unverletzlich. Für mich als Polizist wird gerade bei Wohnungseinbrüchen sichtbar, welch gravierende Folgen es für Betroffene hat, wenn Fremde in ihren intimsten Lebensbereich eindringen. Schon der materielle Verlust wiegt schwer. Aber was betroffene Menschen dabei psychisch erleiden, prägt sich nicht selten als lebenslanges Trauma aus. Das ist der Grund, warum mein Polizeiherz ganz besonders für die Prävention schlägt. Bereits einige einfache Verhaltensregeln und ein sinnvoller mechanischer Schutz zeigen deutlich Wirkung: Fast die Hälfte aller Wohnungseinbrüche scheitern – weil Prävention wirkt!”
“Das Grundgesetz ist unser gesellschaftliches Betriebssystem: Es beschreibt die Regeln, nach denen wir zusammenleben. In Art. 14 steht, dass es in Deutschland Privateigentum gibt und dieses auch weiter vererbt werden kann – dass aber beides Grenzen hat und immer dem Gemeinwohl dienen soll. In Art. 3 steht, dass alle Menschen die gleichen Lebenschancen haben sollen. Das ist für mich nicht gegeben, wenn viele nichts und wenige fast alles besitzen, wie wir es zunehmend erleben. Das Sozialstaatsprinzip, Art. 20, verpflichtet uns, für einen Ausgleich und für eine gerechte Ordnung zu sorgen. Wir sollten diesen Auftrag ernst nehmen. Dazu müssen wir vom Gesetzgeber einfordern, der Anhäufung von Privateigentum und dessen Weitervererben Grenzen zu setzen, damit die Gesellschaft gleicher und gerechter wird – und somit demokratisch bleibt.”
“Der Vergesellschaftungsartikel im Grundgesetz hat lange Zeit ein Schattendasein geführt. Er wurde noch nie angewendet. Dies hat sich mit der Wohnungskrise und dem Berliner Volksentscheid über die Vergesellschaftung von großen Wohnungsbeständen geändert. Der Artikel 15 im Grundgesetz zeigt uns, dass wir unser Zusammenleben nicht profit-orientiert über den Markt organisieren müssen, sondern es andere gemeinwirtschaftliche Möglichkeiten gibt. Mit Artikel 15 GG können wichtige Güter und Infrastrukturen dem Markt entzogen und in Gemeineigentum – demokratisch verwaltet und zur Bedürfnisbefriedigung – überführt werden. Historisch wurde der Artikel ins Grundgesetz aufgenommen, um die Möglichkeit offenzuhalten, den Kapitalismus zu überwinden und eine Demokratisierung der Wirtschaft herbeizuführen. Heute würde es vor allem darum gehen, dekommerzialisierte Freiräume zu schaffen. Die Wohnungs-, Klima-, Energie- und Gesundheitskrisen zeigen, wie wichtig gemeinwirtschaftliche Formen in der Zukunft sein werden.”
“Artikel 16 des Grundgesetzes bedeutet Sicherheit, denn er garantiert, dass die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht entzogen werden darf, außer in sehr engen, gesetzlich festgelegten Ausnahmen. Das ist eine wichtige Lehre aus den Verbrechen der Nationalsozialisten, die willkürlich politische Gegner ausbürgerten und staatenlos machten. Heute wird der Entzug der Staatsangehörigkeit immer wieder auf den Tisch gebracht, wenn es um Personen mit Einwanderungsgeschichte geht. Doch wer sich einmal für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden hat, gehört dazu, trifft eine Entscheidung fürs Leben, für eine Zukunft in unserem Land. Das ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland, zu unserem Land und unserem Grundgesetz. Die Staatsangehörigkeit bedeutet Sicherheit für ein Leben in Deutschland, da gibt es keinen Vorbehalt. Das Grundgesetz verbietet zurecht eine Staatsangehörigkeit 1. und 2. Klasse.”
“Ohne den Artikel 16a wäre ich heute wahrscheinlich nicht in Deutschland, wäre nie Mitglied des Deutschen Bundestags geworden und könnte unsere Gesellschaft nicht aktiv mitgestalten. Die verfassungsrechtliche Verankerung des Asylrechts ist aus unserer historischen Verantwortung gewachsen. Die Geschichte des Grundrechts auf Asyl ist aber auch eine Geschichte wiederholter Restriktionen. Die massiven Beschränkungen Anfang der 90er Jahre waren das Ergebnis einer medial und politisch aufgeheizten und teils rassistischen Migrationsdebatte. Die damaligen Einschnitte waren tief und wirken bis heute nach. Auch meine Familie war davon betroffen. Unser Grundgesetz ist unser politischer Kompass und mahnt uns zur Verantwortung. Populistische Forderungen dürfen wir nicht über den Schutz von Menschen stellen. Auch heute gilt es, sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu stellen.”
“Die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen, macht noch keine Demokratie. Demokratie steht und fällt mit der Beteiligung der Bevölkerung, klar – aber sie lebt auch davon, dass der Staat seine Bevölkerung tatsächlich ernst nimmt. Um sich gegen immer weiter steigenden Mieten zu wehren, haben sich viele Mieterinnen und Mieter in Berlin zusammengetan und aus eigener Kraft einen Volksentscheid organisiert – und gewonnen! Allerdings wurde der Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen bis heute nicht umgesetzt, obwohl über eine Millionen Berliner*innen zugestimmt haben.
Der Ansatz Eigentum umzuverteilen, um für wirtschaftliche und gesellschaftliche Gerechtigkeit zu sorgen, findet sich bereits in der Bibel: In Leviticus schreibt Gott alle 49 Jahre ein Jubeljahr vor, in dem alle Schulden erlassen werden. In diesem Sinne steht Deutsche Wohnen Enteignen nicht nur in Nachfolge von Arbeiter*innen, sondern der Bibel. Das Jubeljahr wurde wahrscheinlich nie umgesetzt. Das zeigt: Schon zu Zeiten Mose war wirtschaftliche Gerechtigkeit nicht im Sinne aller, sondern musste erkämpft werden. So wie es die Berliner*innen heute tun, um gegen Verdrängung, für bezahlbare Mieten und ein Berlin für alle zu kämpfen.”
“Wenn jemand die für politische Betätigung relevanten Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, ermöglicht Artikel 18 des Grundgesetzes es, ihm gegenüber die Verwirkung dieser Grundrechte auszusprechen. Das ist natürlich eine ernste Sache, aber dieses Instrument der wehrhaften Demokratie ist beim Bundesverfassungsgericht in guten Händen, und bei Bedarf sollte man es zum Schutz unserer Verfassung auch nutzen. Manche halten davon nichts, weil es angeblich nichts hilft, nur einzelne Personen aus dem politischen Spiel zu nehmen, und weil so ein Verfahren für die nächsten Wahlen ohnehin zu spät käme. Aber man muss sich klarmachen, dass schon die Einleitung eines Verfahrens gegen einzelne Personen eine deutliche Wirkung haben würde, weil damit klar wird, was man nicht auf die politische Tagesordnung setzen kann, ohne die eigene politische Karriere zu gefährden.”