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Weiter Forderungen zu Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Abschiebungen nach Syrien sorgt weiter für Debatten. Allerdings: Noch ist es nicht rechtskräftig.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, zeigt sich offen für Abschiebungen straffällig gewordener Asylbewerber nach Syrien und Afghanistan. Es müsse individuell geprüft werden, ob ein Schutzinteresse bestehe und ein Abschiebeverbot ausgesprochen werden müsse, sagte Frei am Montag im Deutschlandfunk.

In Syrien ist das Leben von Zivilisten nach Ansicht das Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht mehr ernsthaft bedroht. Das Gericht hatte deshalb vor einer Woche die Klage eines Syrers gegen die Ablehnung eines subsidiären Schutzes für ihn in Deutschland abgewiesen.

Laut Gericht finden zwar zum Beispiel in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Auch verübe die Terrororganisation “Islamischer Staat” dort gelegentlich Anschläge auf kurdische Einrichtungen. Zivilisten müssten jedoch nicht mehr damit rechnen, getötet oder verletzt zu werden, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus Anlass der Gerichtsentscheidung hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Mitte vergangener Woche Abschiebepläne nach Syrien bekräftigt. Das Urteil unterstütze seine und die Haltung der Bundesregierung.

Frei erklärte, die Gerichtsentscheidung solle auch für Afghanistan gelten. Die Länder hätten eine völkerrechtliche Verpflichtung, eigene Bürger zurückzunehmen. Für Deutschland gebe es Druckmittel bei der Abschiebung, wie etwa Einschränkungen bei der Visavergabe oder die Aussetzung der Entwicklungshilfe.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte der “Rheinischen Post” (Dienstag, online): “Sowohl in Syrien als auch in Afghanistan besteht für Zivilisten keine pauschale Bedrohung ihres Lebens. Die Sicherheitslage hat sich in beiden Ländern stabilisiert.” Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan müssten jetzt zügig umgesetzt werden.