Artikel teilen:

Was die Sozialstaatsempfehlungen für Leistungsempfänger bedeuten

Wie kann der Sozialstaat effizienter werden? Darüber hat sich eine Kommission Gedanken gemacht und insgesamt 26 Empfehlungen vorgelegt. Sie könnten Folgen nicht nur für Empfänger von Sozialleistungen haben.

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass der Sozialstaat effizienter gemacht werden soll. Sie haben dazu eine Kommission eingesetzt. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einsetzung der Sozialstaatskommission geeinigt. Ziel war es, dass das Gremium konkrete Vorschläge für eine effizientere und bürgerfreundlichere Sozialverwaltung machen sollte.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden stattdessen von Vertretern aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas (SPD).

Die Kommission hat 26 Empfehlungen für einen umfangreichen Umbau des Sozialstaats vorgelegt. Im Kern soll die Verwaltung stärker digitalisiert und modernisiert werden, Behörden sollen teilweise zusammengelegt werden. Auch sollen Sozialleistungen zusammengefasst werden und einfacher zu beantragen sein.

Die Reformen hätten vor allem Auswirkungen auf die Empfänger von Sozialleistungen. So soll die künftige neue Grundsicherung – das bisherige Bürgergeld – mit Wohngeld und dem Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zusammengelegt werden. Dadurch würden Bezieher der Leistungen das Stellen von Anträgen und zusätzliche Behördengänge erspart. Einkommensschwache Familien können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Auch diese Leistungen sollen einfacher ausgezahlt werden. Belege müssen etwa nicht mehr grundsätzlich vorgelegt werden.

Wenn Bezieher von Sozialleistungen derzeit Vollzeit oder vollzeitnah arbeiten, wird ihr Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet. Dementsprechend werden diese Leistungen gekürzt. Daraus ergibt sich, dass der finanzielle Anreiz, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen, häufig nicht sehr groß ist. Die Kommission möchte das ändern: Sehr geringe Einkommen sollen stärker auf die Sozialleistungen angerechnet werden, hohe Einkommen nicht so stark.

Ja. Das Gremium schlägt vor, dass etwa das Kindergeld gezahlt wird, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Für dieses Jahr ist bereits ein entsprechendes Gesetz geplant. Konsequenzen wünscht sich das Gremium auch für die Zahlung von Elterngeld, das Familien erhalten, bei denen sich ein Elternteil in Elternzeit befindet. Derzeit wird das Elterngeld durch die Bundesländer ausgezahlt, es gibt 300 zuständige Verwaltungsstellen. Die Kommission empfiehlt, zu prüfen, ob die Auszahlung nicht durch ein Land koordiniert werden könnte.

Für EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, können die Empfehlungen erhebliche Konsequenzen haben: So will die Kommission, dass die Zahlung von Sozialleistungen an eine umfassende Erwerbstätigkeit geknüpft wird. Derzeit erhalten EU-Bürger bereits Leistungen, wenn sie geringfügig beschäftigt sind.

Das Gremium übergibt die Empfehlungen an Bundessozialministerin Bärbel Bas. Ihr Ministerium prüft, ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf zum antraglosen Kindergeld soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Schrittweise soll das Stellen von Anträgen weiter digitalisiert und vereinfacht werden. Schwieriger ist es bei den anderen Empfehlungen: So empfiehlt die Kommission, dass es künftig nur eine Anlaufstelle geben soll – die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Dazu wäre eine Grundgesetzänderung notwendig, die nur durch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu erreichen ist.

Verschiedene Sozialverbände haben sich schon gemeldet. Die Caritas begrüßt die Vorschläge grundsätzlich, fürchtet aber, dass die Freizügigkeit von EU-Bürgern leidet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mögliche Verschlechterungen für Menschen mit geringem Einkommen. Auch müssten bei der geplanten Digitalisierung Inklusion und Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Der Sozialverband VdK warnt davor, dass die Zusammenlegung von Leistungen zu Kürzungen führen könnte.