In Brandenburg gab es im laufenden Bundestagswahlkampf laut Innenministerium bisher strafrechtlich relevante Vorfälle im mittleren dreistelligen Bereich. Rund 80 Prozent der Straftaten seien Sachbeschädigungen an Wahlplakaten, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Ein Vergleich mit früheren Bundestagswahlkämpfen sei derzeit noch nicht möglich, da der aktuelle Wahlkampf zur Bundestagswahl am 23. Februar noch nicht abgeschlossen ist.
Für jede Wahlkampfveranstaltung werde eine individuelle Lagebeurteilung vorgenommen, sagte die Sprecherin. Dabei würden insbesondere aktuelle Gefährdungserkenntnisse, Art und Örtlichkeit der Veranstaltung sowie Erkenntnisse zu möglichen Gegenveranstaltungen berücksichtigt.
Basierend auf der Lagebeurteilung würden ein „lageangepasster Kräfteansatz sowie die Durchführung erforderlicher polizeilicher Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung“ geplant, sagte die Sprecherin: „Insofern handelt es sich immer um eine konkrete Einzelfallbetrachtung.“
Einschätzungen, ob im aktuellen Bundestagswahlkampf in Brandenburg mehr Anstrengungen unternommen werden, um Wahlkampfveranstaltungen zu schützen, gab die Sprecherin nicht ab. Aufgrund der Nichtvergleichbarkeit der jeweiligen Veranstaltungen und vor dem Hintergrund des noch laufenden Wahlkampfs könne derzeit keine Aussage über eine Tendenz der Polizeimaßnahmen getroffen werden, betonte sie.