Der Südwestrundfunk (SWR) muss die Spitzenkandidaten der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Jessica Tatti und Alexander Ulrich, zu seinen Vorwahlsendungen „Wahlarena“ einladen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte in einem am Mittwochabend veröffentlichten Beschluss eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: 1 S 164/25). Die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW bei der vorgezogenen Bundestagswahl rechtfertigten nicht dessen Ausschluss von den Sendungen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl sollen am 12. Februar im SWR-Fernsehprogramm in zwei zeitgleich ausgestrahlten Live-Diskussionen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden und auch miteinander diskutieren. Bereits das Verwaltungsgericht hatte auf einen Eilantrag des BSW hin die Kriterien bemängelt, nach denen der SWR die Teilnehmer der Runde ausgewählt hatte. Insbesondere war beanstandet worden, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Sendung eingeladen hatten. Die aktuellen Erfolgschancen von BSW und FDP rechtfertigten die Bevorzugung nur einer der beiden Parteien nicht.
Die Beschwerde der Sendeanstalt gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts blieb erfolglos. Bei der Abwägung zwischen redaktioneller Freiheit und dem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei der Handlungsspielraum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kurz vor einer Bundestagswahl eingeschränkt. Die „Wahlarena“-Sendungen seien nach ihrem geplanten Inhalt ein zentraler Bestandteil der SWR-Vorwahlberichterstattung. Daher würde eine Nichtberücksichtigung des BSW zu einer „nachhaltigen Verschlechterung ihrer Wahlchancen“ führen, was auch durch andere Sendungen nicht ausgeglichen werden könne.
Der rheinland-pfälzische BSW-Spitzenkandidat Alexander Ulrich forderte als Folge der gerichtlichen Auseinandersetzung personelle Konsequenzen beim SWR. Es sei erschreckend, „mit welcher Unbelehrbarkeit und welchem Einsatz“ der gebührenfinanzierte Sender versucht habe, seine Partei zu benachteiligen: „Es ist ein Skandal, dass der SWR zwei gerichtliche Instanzen braucht, um zu einer fairen Wahlberichterstattung zu kommen.“ Der SWR teilte auf seiner Internetseite mit: „Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und prüfen die Entscheidung.“ In der Zwischenzeit versucht auch die Linke, noch eine Teilnahme in den Sendungen einzuklagen. (0283/06.02.2025)