Vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau hat am Montag ein Verfahren wegen eines Ordnungsrufs im Magdeburger Landtag gegen einen AfD-Politiker begonnen. Der AfD-Abgeordnete Ulrich Siegmund klagt in einem Organstreitverfahren gegen Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU). Ein Urteil soll am Montag noch nicht fallen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Dabei geht es um eine Sitzung des Landtags am 30. Juni 2023. Schellenberger hatte als Sitzungsleiter Siegmund damals einen Ordnungsruf erteilt, nachdem bei dessen Redebeitrag unter den Abgeordneten im Parlament Unruhe entstanden war. Gegen diesen Ordnungsruf wendet sich Siegmund mit seiner Klage (AZ: LVG 20/23). Er sieht sich nach Angaben des Gerichts in seiner parlamentarischen Redefreiheit beeinträchtigt.
Siegmund wurde im Februar dieses Jahres durch die Mehrheit der Abgeordneten als Vorsitzender des Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abberufen. Grund war seine Teilnahme an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam im November vergangenen Jahres, das im Januar dieses Jahres vom Recherchenetzwerk „Correctiv“ enthüllt wurde. Die Berichte hatten bundesweit zu zahlreichen Protesten geführt.
Siegmund sei aufgrund seiner Teilnahme an dem Treffen und fehlender Distanzierung weder für die Leitung des Ausschusses noch für die Vertretung des Ausschusses gegenüber den in diesen Bereichen tätigen Menschen und Institutionen geeignet, hieß es zur Begründung der Abwahl.