Muss Deutschland den USA verbieten, die Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz für den Einsatz von Kriegsdrohnen zu nutzen? Zwei Jemeniter haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe gewandt.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit der Steuerung von bewaffneten Drohnen durch das US-Militär auf dem rheinland-pfälzischen US-Stützpunkt Ramstein. Zwei jemenitische Bürger fordern Deutschland dazu auf, den Abschuss von Raketen durch von Ramstein aus gesteuerte Drohnen zu stoppen. Die Militäreinsätze verstießen gegen das Völkerrecht. Deutschland habe eine Schutzpflicht, die sich auch auf im Ausland lebende Ausländer beziehe. Verwandte der Kläger waren im Jemen durch einen US-Drohnen-Angriff getötet worden. Die Drohne soll von Ramstein aus gesteuert worden sein.
Die beiden Jemeniter hatten zunächst vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen den Bau von Satellitentechnik auf der US-Basis Ramstein geklagt, die für die Drohnensteuerung genutzt wird. Ein Oberverwaltungsgericht hatte ihnen teilweise recht gegeben: Demnach sei Deutschland verpflichtet, auf die Einhaltung des Völkerrechts zu achten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dann aber wieder gegen die Kläger entschieden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nach der mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats in einigen Monaten zu erwarten.