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Verein: Globale Krisen im Schwangerenkonflikt immer öfter Thema

Nach den Worten des Vereins “Donum Vitae” sind gesellschaftliche Krisen in der Schwangerschaftskonfliktberatung immer öfter Thema. “Relevant ist immer die persönliche Paar- oder Familiensituation, aber wirtschaftliche Gründe oder auch Zukunftsangst angesichts der vielen Krisen sind beides Themen, die bei uns in der Beratung immer häufiger angesprochen werden”, sagte Vereinsgeschäftsführerin Julia Seeberg am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Dies liege “vielleicht an den Erfahrungen, die Familien etwa in der Corona-Pandemie gemacht haben: dass im Krisenfall seitens des Staates nicht die entsprechenden Unterstützungsangebote für Familien zur Verfügung stehen. Das hat verunsichert und wirkt nach”, sagte Seeberg. Laut Statistik sind die Abtreibungszahlen von 94.600 im Jahr 2021 auf rund 104.000 im Jahr 2022 gestiegen.

Mit Blick auf die Klimakrise und die vielen globalen Konflikte ergebe sich für Paare und Familien zudem die Frage, ob sie unter diesen Umständen noch ein weiteres Kind haben möchten. “Hinzu kommen die zunehmenden sozialen Probleme: Wohnungsnot, Inflation, fehlende Kita-Plätze. Diese Themen beschäftigen Frauen in so einer Lage und sind auch maßgeblich dafür, wie sich das Leben mit einem weiteren Kind konkret gestaltet”, so die Expertin.

Am heutigen Donnerstag gibt es eine nicht-öffentliche Anhörung von Fachverbänden bei der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zu einer möglichen Änderung von Paragraf 218; darunter ist auch der Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen “Donum Vitae”.

Grundsätzlich sprach sich der Verband für die Beibehaltung der geltenden Regeln zum Schwangerschaftsabbruch aus. “Letztlich ist es ein nicht aufzulösendes Dilemma zweier Rechtsgüter, da die Rechte der Frau und die Rechte des ungeborenen Lebens untrennbar miteinander verbunden sind. Das macht es so komplex. Wir glauben aber, dass mit der bisher geltenden Regelung von 1995 der Gesetzgeber einen Kompromiss gefunden hat, der dieser Komplexität gerecht wird.”

Am Ende könne nur die Frau – weil es um ihren Körper gehe – entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. “Man kann das Leben des Ungeborenen nur mit der Frau schützen, nicht gegen sie”, sagte Seeberg.

Dass die Abtreibungszahlen in den letzten Quartalen gestiegen seien, zeige, “dass jede Frau, die in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch durchführen will, dies auch tun kann.” Auch in ländlichen Regionen in Deutschland, wo man eine längere Anfahrt in Kauf nehmen müsse, sei das im Rahmen des zur Verfügung stehenden Zeitfensters – vor Ablauf der zwölften Woche – machbar.

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen und darf die Abtreibung frühestens drei Tage nach dem Gespräch vornehmen lassen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Dem heute geltenden “Abtreibungskompromiss” von 1995 waren jahrelange Auseinandersetzungen und schließlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgegangen.