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CDU-Politiker: Kirchen stellen sich bei Kirchenasyl auf falsche Seite

Der innenpolitische Sprecher der Union-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), hat sich kritisch zur aktuellen Praxis des Kirchenasyls geäußert. „Das Bemerkenswerte dabei ist, dass es nahezu in allen Fällen dieses Kirchenasyls, es waren im vergangenen Jahr so 2.300, 2.400 Fälle deutschlandweit, um sogenannte Dublinfälle handelt“, sagte Throm im RTL/ntv-Frühstart am Mittwoch. Da gehe es nicht um die Abschiebung ins Heimatland, „sondern da geht es um die Rücküberstellung in das eigentlich für das Asylverfahren zuständige EU-Land, also ein sicheres Land, wo ein ordentliches Asylverfahren gewährleistet ist“.

Im Jahr 2024 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 2.386 Kirchenasyle gemeldet. Das waren etwa 300 Fälle mehr als 2023 (2.065). Die im vergangenen Jahr gemeldeten Fälle betrafen nach Angaben des Bundesamts 2.966 Menschen. Nur 39 Fälle hatten demnach keinen Dublin-Bezug, die Abschiebung drohte also in ein anderes Land außerhalb der EU.

„Ich glaube, hier stellen sich die Kirchen auf die falsche Seite“, sagte Throm. Einerseits forderten diese die Einhaltung des EU-Rechts, würden dieses aber selbst unterlaufen, „indem sie die Menschen so lange im Kirchenasyl belassen, dass die Fristen abgelaufen sind, dann unterlaufen sie hier auch europäisches Recht“. Deswegen müsse man über den Umgang des Staates mit dem Kirchenasyl nochmals nachdenken, „insbesondere bei den Dublinfällen“, fügte Throm hinzu.

Beim Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein formales Recht, sondern es beruht auf einer oft stillschweigenden Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen. Kirchengemeinden in Deutschland gewähren abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerbern Schutz, wenn sie der Auffassung sind, dass es sich um einen Härtefall handelt und die Menschen inhumanen Bedingungen ausgesetzt würden. Das gilt auch für andere Länder innerhalb der EU. Sie bitten mit dem Instrument die Behörden zur nochmaligen Überprüfung der Entscheidung. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Flüchtlingen Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben.