Bonn/Schwerin. Gerhard Ulrich bleibt Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Die Generalsynode der VELKD wählte den 66 Jahre alten Landesbischof der Nordkirche am Donnerstagabend in Bonn erneut zum obersten Repräsentanten der lutherischen Landeskirchen. Für Ulrich stimmten 42 Mitglieder des Kirchenparlaments. Es gab eine Enthaltung.
Ulrich ist seit 2011 Leitender Bischof der VELKD. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Allerdings will Ulrich zur Synodentagung im November 2018 zurücktreten, weil er im Frühjahr 2019 als Bischof der Nordkirche in den Ruhestand geht.
Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben evangelisch-lutherischen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zur VELKD gehören rund neun Millionen Gläubige.
Warnung vor der AfD
In seinem Bericht an die Synodalen zu Beginn der Tagung hatte Bischof Ulrich vor der Politik der AfD gewarnt. Die rechtskonservative Partei schrecke vor Tabubrüchen nicht zurück und mache Vielfalt verantwortlich für soziale Ängste und Spannungen, sagte er. Als vermeintliches Mittel gegen die Sorgen der Menschen verfolge die AfD eine rückwärtsgewandte Politik.
Am Jahrestag der NS-Pogrome gegen Juden im Jahr 1938 beklagte Ulrich fortdauernden Antisemitismus in Deutschland – “in Gestalt einer die NS-Verbrechen relativierenden Geschichte, in Form antisemitischer Hetze und Hassparolen in sozialen Medien”. Die Erinnerung an die systematische Judenvernichtung mahne dazu, “das Wort zu erheben, einzuschreiten und radikal auf die Konsequenzen zu verweisen, zu denen uns das Evangelium herausfordert”, sagte der Leitende Bischof.
Der Bischofswahlausschuss hatte seinen Vorschlag, Ulrich ein zweites Mal wiederzuwählen, unter anderem mit dem Wunsch nach Kontinuität bei der Fortentwicklung des sogenannten Verbindungsmodells begründet. Nachdem VELKD und EKD wie auch die Union Evangelischer Kirchen (UEK) ihre Arbeit bereits seit mehreren Jahren eng abstimmen, sollen zum 1. Januar 2018 auch die Kirchenämter von VELKD und EKD enger zusammenrücken. Dazu wollen die lutherischen Kirchen in Bonn eine Verfassungsänderung beschließen, wonach innerhalb des EKD-Kirchenamtes ein Amtsbereich der VELKD gebildet wird, “in dem die nach dem Selbstverständnis der Vereinigten Kirchen erforderlichen Aufgaben wahrgenommen werden”.