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Dobrindt will Aufnahme von Afghanen schnell abschließen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant, bis Jahresende weitere Afghaninnen und Afghanen aus Pakistan nach Deutschland zu holen. Die Bundesregierung steht dabei unter Zeitdruck.

Deutschland bemüht sich um die Einreise zugesagter Afghaninnen und Afghanen, während Pakistan Abschiebungen ankündigt und Programme beendet werden
Deutschland bemüht sich um die Einreise zugesagter Afghaninnen und Afghanen, während Pakistan Abschiebungen ankündigt und Programme beendet werdenImago / pictureteam

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will möglichst bis Jahresende weitere 535 Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage aus Pakistan nach Deutschland holen. Von diesen befänden sich 460 Menschen im sogenannten Bundesaufnahmeprogramm und 75 im Ortskräfteprogramm, sagte der Minister dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Deutschland habe ein Interesse daran, „dass das möglichst schnell abgearbeitet wird“. Man sei darüber mit den pakistanischen Behörden im Austausch.

Dobrindt sagte: „Wir wollen das so weit wie möglich im Dezember abschließen. Es kann aber auch sein, dass es noch einzelne Fälle gibt, die wir im neuen Jahr bearbeiten müssen.“

609 Afghanen reisten bereits über Aufnahmeprogramm ein

Pakistan hat angekündigt, die verbliebenen Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen ab dem Januar abzuschieben. 609 Afghaninnen und Afghanen sind nach Angaben der Sprecherin seit September eingereist, zuletzt über Charterflüge. Rund 650 Menschen aus Afghanistan, die Zusagen über eine „Menschenrechtsliste“ erhalten hatten, bekamen vergangene Woche eine endgültige Absage von der Bundesregierung mit der Begründung, „dass kein politisches Interesse zur Aufnahme mehr vorliegt“.

Die seit Mai amtierende Bundesregierung hatte angekündigt, Aufnahmeprogramme wie die für Afghanistan „soweit wie möglich“ zu beenden. Innenminister Dobrindt hatte die Aufnahmen gestoppt und später nach Sicherheitsüberprüfungen in kleinen Gruppen nur diejenigen einreisen lassen, deren Aufnahmezusage vor Gericht als bindend beurteilt wurde.