Artikel teilen

Staatsrechtler Scholz hält Asyl-Stopp für möglich und zulässig

Nach Solingen werden Rufe lauter, das Asylrecht einzuschränken oder einen Aufnahmestopp für einzelne Gruppen einzuführen. Darauf heißt es meist, das sei rechtlich gar nicht möglich. Aber ist das wirklich so?

Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die von CDU-Chef Friedrich Merz vorgeschlagenen Einschränkungen des Asylrechts und einen Aufnahmestopp für verfassungskonform. “Unser Asylrecht steht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit”, sagte er der “Bild”-Zeitung (Dienstag): “Sind Volk oder Staat gefährdet, kann Deutschland die Aufnahme ganz oder für bestimmte Herkunftsstaaten aussetzen.”

Denn Asyl sei “nicht nur ein Freiheitsrecht”, sondern “auch ein soziales Recht”, fügte er hinzu: “Jeder Asylbewerber muss von uns ernährt und untergebracht werden. Wenn unsere Ressourcen – Unterkunft, Verpflegung, Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und Terror – an ihre Grenzen stoßen, dann hat Deutschland sogar die Pflicht, den Zuzug zu drosseln.” Verfassungsrechtlich sei ein solcher Asyl-Stopp “völlig einwandfrei”, ergänzte Scholz: “Die Regierung müsste nur handeln.”

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am Montag erklärt, dass die geforderte Aussetzung des Zuzugs weiterer Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan “gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen” würden.

Auch Politiker anderer Parteien und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und die Gesellschaft für bedrohte Völker hatten die Forderungen abgelehnt – unter anderem mit dem Verweis auf deutsches und europäisches Recht sowie auf die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.