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Staatsrechtler: Kein AfD-Verbotsverfahren ohne breite Debatte

Vor einem möglichen Antrag auf Verbot der AfD hält der Staatsrechtler Christoph Möllers eine öffentliche Debatte für nötig. Ein Verbotsverfahren gegen diese „massiv erfolgreiche Partei“ zu starten, wäre auch „das Eingeständnis einer großen Niederlage des politischen Prozesses von allen, die daran teilnehmen, also von allen Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Möllers im „Interview der Woche“ im Deutschlandfunk.

Das heiße nicht, „dass man es nicht unbedingt machen soll“, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität. „Aber das heißt natürlich schon, dass man sich selbst, aber auch dem Gericht, glaube ich, ehrlich gesagt, noch mal erklären muss, ob man alles andere versucht hat und wie man das bewerkstelligt hat.“

Die Diskussion über ein Parteiverbot war durch die Enthüllung eines Treffens hochrangiger AfD-Politiker mit Rechtsextremen neu entfacht worden. Bei dem Treffen im November in Potsdam war laut dem Recherchenetzwerk „Correctiv“ über die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert worden. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stuft der Landesverfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextremistisch ein.

Die Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in vielen deutschen Städten als Reaktion auf die „Correctiv“-Recherche bezeichnete Möllers als „beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik“. „Es passiert in gewisser Weise was sehr Ungewöhnliches, nämlich dass Leute für die Ordnung selbst auf die Straße gehen“, sagte der Rechtswissenschaftler. „Anscheinend gibt es ein allgemeines Gefühl, dass die Sache doch gefährlicher ist, als man so dachte.“