Bremen. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat nach dem Freispruch für den evangelischen Pastor Olaf Latzel (54) Revision eingelegt. Gegen das Urteil des Landgerichtes seien fristwahrend Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten dem epd. Mit Blick auf ein ruhendes kircheninternes Disziplinarverfahren hieß es in einer Erklärung der Bremischen Evangelischen Kirche, die eingelegte Revision und ihre Auswirkungen würden betrachtet.
Die Staatsanwaltschaft will vor der Begründung ihrer Revision zunächst das Urteil des Landgerichtes prüfen, wenn es schriftlich vorliegt. Erst dann sei eine Kontrolle auf Rechtsfehler möglich. Ob die Revision erfolgreich ist und das Berufungsverfahren neu aufgerollt werden muss, entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen.
Was jetzt passiert
Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
Das Landgericht hatte den streng konservativen Pastor der Bremer St.- Martini-Gemeinde in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und somit ein Urteil des Amtsgerichtes aufgehoben. Richter Hendrik Göhner hatte in seiner Urteilsbegründung gesagt, Latzel habe unter anderem nicht zum Hass aufgestachelt, als er sich in einem Gemeinde-Seminar abwertend über Homosexualität äußerte.

Der Pastor hatte im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Der Theologe warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.
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In der Erklärung der Bremischen Evangelischen Kirche heißt es, die Kirchenleitung bleibe bei ihrer klaren Haltung, dass abwertende und diskriminierende Äußerungen gegenüber Menschen und Menschengruppen in aller Entschiedenheit abzulehnen seien. Sie stehe „fest an der Seite aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung“: „Wir wenden uns entschieden gegen alle Äußerungen, die ausgrenzen, beleidigen oder Hass und Hetze schüren.“