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Scholz: Ausbleibende Regelung zu Sterbehilfe ist bedauerlich

Der Bundestag hatte zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz abgelehnt. Der Kanzler ist enttäuscht.

Bundeskanzler Olaf Scholz (Archivbild).
Bundeskanzler Olaf Scholz (Archivbild).Imago / Chris Emil Janßen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) findet es bedauerlich, dass der Bundestag sich nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe verständigen konnte. Er habe sich in der Frage “bewusst öffentlich zurückgehalten”, weil die Entscheidung “als Gewissensentscheidung der Abgeordneten zu treffen war”, sagte Scholz in Berlin. Das gebiete der Respekt vor dem Parlament.

Der Bundestag hatte vor der Sommerpause vergangene Woche zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz abgelehnt. Gleichzeitig hatte das Parlament mit großer Mehrheit eine verstärkte Suizidprävention beschlossen.

Gerichte müssen nach Einzelfall entscheiden

Jetzt gelte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2020 dem Gesetzgeber nahegelegt, ein neues Sterbehilfegesetz zu beschließen, nachdem das Gericht ein zuvor beschlossenes strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. An der Wirksamkeit und der Klarheit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne kein Zweifel bestehen, sagte Scholz.

Es wäre “schöner und besser gewesen”, wenn es einen Gesetzbeschluss gegeben hätte, sagte Scholz. Jetzt müssten die Gerichte in den konkreten Einzelfällen die Klarheit der Rechtsprechung unterstreichen, “solange der Bundestage es nicht doch noch schafft, eine Entscheidung zu treffen”.

Er selbst habe an der Abstimmung im Bundestag nicht teilgenommen, bestätigte Scholz. Er hatte zeitgleich den Maler Anselm Kiefer in Berlin mit dem Deutschen Nationalpreis ausgezeichnet. Er habe sich aber zuvor erkundigt, ob es bei der Abstimmung auf seine Stimme für eine Mehrheit angekommen wäre. Das sei nicht der Fall gewesen, “sonst hätte ich die Veranstaltung verlassen müssen”.