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Rundfunkbeitrag soll bis 2027 stabil bleiben

Die Bundesländer haben sich auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags geeinigt. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bezeichnete das Verfahren am Donnerstag nach dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin als „Durchbruch.“ Die Finanzierung soll ab 2027 neu geregelt werden, bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen diesen Beschluss aber nur dann in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag zurückziehen.

ARD und ZDF hatten im November beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen. Der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, waren die Länder bisher nicht gefolgt. Schweitzer äußerte erneut seinen Unmut über die Beschwerde und appellierte an die Sender, diese zurückzuziehen. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärte auf epd-Anfrage, der Senderverbund halte trotz des neuen Beitragsfestsetzungsverfahrens an der Klage fest.

Das neue Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags soll nach Ansicht Schweitzers „schlanker und niedrigschwelliger“ werden. Künftig sollen nicht mehr grundsätzlich die Zustimmung aller 16 Landesparlamente zu einer Beitragsänderung nötig sein. Je nach Höhe des künftigen Beitrags müsste eine bestimmte Quote an Landesregierungen oder Landtagen aktiv widersprechen, um die Erhöhung vorerst nicht wirksam werden zu lassen.

Schweitzer hält es für vertretbar, den Rundfunkbeitrag für die kommenden zwei Jahre nicht zu erhöhen. Es gebe eine Rücklage von rund einer Milliarde Euro, auf die die öffentlich-rechtlichen Sender zunächst zurückgreifen sollten. Darauf verwies auch das Land Brandenburg. Der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, er erwarte, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandradio „noch mehr anstrengen und die heute schon möglichen Einspar- und Strukturoptimierungsmöglichkeiten nutzen“.

Bayern und Sachsen-Anhalt erklärten in einer Protokollnotiz zu den Beschlüssen der Bundesländer, es sei entscheidend, dass die auf den Weg gebrachten Reformen erst wirkten, bevor Anpassungen beim Beitrag infrage kommen. ARD und ZDF müssten ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen. Erst dann würden die beiden Landesregierungen den Entwurf zum neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ihren Landtagen zur Stellungnahme zuleiten.

Der Reformstaatsvertrag, auf den sich die Länder bereits im Oktober geeinigt hatten, werde hingegen den 16 Landesparlamenten zeitnah zugeleitet, kündigte Schweitzer an. Nach der Reform sollen etwa die ARD-Hörfunkwellen von 70 auf 53 reduziert und Fernsehprogramme zusammengelegt werden. Die Länder haben zudem den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschlossen. Dieser definiert vor allem neue Anforderungen für Anbieter von Betriebssystemen beim technischen Jugendmedienschutz.

Für diese beiden Staatsverträge beginnt nun die Vorunterrichtung der Landtage. Danach müssen die Vertragswerke von den Regierungschefs unterzeichnet und von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden.