Eine Jugendrichterin des Amtsgerichts Cloppenburg hat laut einem NDR-Bericht (Mittwoch) eine Anklage gegen zwei Jugendliche wegen fremdenfeindlicher Gesänge nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte den beiden vorgeworfen, bei einem Schützenfest in Löningen bei Cloppenburg auf die Melodie des Partyhits „L’Amour Toujours“ ausländerfeindliche Texte gesungen zu haben. Das Amtsgericht war am Mittwochnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.
Laut dem Bericht lagen dem Amtsgericht Video-Ausschnitte des Gesangs vor, die auch in den sozialen Medien verbreitet wurden. Die Jugendlichen hätten ihre Tat eingeräumt. Gegen drei weitere Beschuldigte sei das Verfahren bereits eingestellt .
Der umgewandelte Liedtext lautet: „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen, Ausländer raus.“ Aus Sicht der Jugendrichterin erfüllen die Worte allein nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Das sei erst der Fall, wenn bedrohliches Auftreten oder ein Bezug auf den Nationalsozialismus hinzukomme, hieß es. Die Angeschuldigten hätten von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.
Das Abspielen des Partyhits aus dem Jahr 1999 hat mittlerweile an mehreren Orten in Deutschland zu rassistischen Zwischenfällen geführt, unter anderem auf Sylt. Seit Monaten benutzen es echtsextreme Akteure, um ihre Parolen zu verbreiten.