Ein Gesetzentwurf für mehr Schutz von Frauen vor Gewalt und für einen Rechtsanspruch auf Beratung liegt noch im Bundestag. In einer von der Regierung vorgelegten Strategie wird das Gesetz schon aufgeführt.
Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, hat Bundesregierung am Mittwoch eine Strategie vorgelegt. Zudem soll dafür eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, wie das Bundesfamilienministerium in Berlin mitteilte. Es orientiert sich bei den Maßnahmen an der sogenannten Istanbul-Konvention.
Diese ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie wurde 2011 vereinbart und ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, die Gewaltschutzstrategie werde mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Der Katalog reicht dabei vom Gewalthilfegesetz bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Die Koordinierungsstelle solle die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken.
Die Bundesregierung hatte Ende November ein Gewalthilfegesetz beschlossen. Es soll vor allem für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sorgen, indem der Bund sich beteiligt. Ob die Entwurf noch im Bundestag beschlossen wird, ist unklar. Verschiedene Verbände hatten die Politik aufgefordert, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.