Seit 2011 sind nach Angaben der Bundesregierung rund 1.150 Islamistinnen und Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist. Wie die Bundesregierung auf eine veröffentlichte Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion weiter erklärte, sind davon rund 25 Prozent Frauen.
Zu etwa 65 Prozent der gereisten Personen lägen konkrete Anhaltspunkte vor, “dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates, der al-Qaida oder deren nahe stehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben”. Die meisten Ausreisen gab es laut Vorlage in den Jahren 2013 bis 2015.
Sukzessiver Rückgang der Ausreisen
In den Folgejahren seien die Zahlen sukzessive zurückgegangen. Seit 2019 würden nur noch vereinzelt Ausreisen registriert. Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt den Angaben zufolge die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu zählten auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Etwa 40 Prozent der gereisten Personen kehrten bislang nach Deutschland zurück, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Mindestens 30 Personen haben danach die Bundesrepublik nach ihrer Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer Abschiebung zwischenzeitlich wieder verlassen beziehungsweise sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.
312 Ermittlungsverfahren gegen Rückkehrer
Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell gegen 312 der zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien beziehungsweise Irak stehen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 111 Personen verurteilt; 119 Ermittlungsverfahren sind aktuell noch anhängig und 122 Verfahren wurden vorläufig eingestellt.