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RBB will Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag einreichen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den seit Anfang 2024 geltenden RBB-Staatsvertrag vorgehen. Die Beschwerde solle in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, sagte RBB-Sprecher Justus Demmer dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Berlin. Der Sender sehe die Rundfunkfreiheit unter anderem durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt, sagte Demmer und bestätigte entsprechende Medienberichte vom Freitag.

Gleiches gelte für die Regelungen zur Einsetzung sogenannter „Leitungen der Landesangebote“ und die Vorgabe, wie diese personell in die Organisation des Senders einzugliedern sind, hieß es. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden zudem unter anderem hinsichtlich der Regelungen zur Ausgestaltung des neu eingeführten Direktoriums mit der strikten Vorgabe der Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder und von deren Aufgabenbereichen.

RBB-Intendantin Ulrike Demmer erklärte, der Weg vor das Bundesverfassungsgericht sei „fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft“ worden. Die Verfassungsbeschwerde erscheine „angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich“. Die Frage sei nicht, ob der RBB die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern „ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind“.