Eine völlige Straffreiheit von Abtreibung wird in der französischen Verfassung verankert: Dieser Schritt sorgte weltweit für Aufsehen. Politikerinnen verschiedener Parteien wollen nun auch die EU-Charta liberalisieren.
Europa-Politikerinnen wollen das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht in der EU-Charta verankern. “Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen darf nicht von politischen Mehrheiten abhängen”, sagte die Grünen-Fraktionschefin im Europäischen Parlament, Terry Reintke, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Sonntag). Es sei ein “historischer Schritt”, dass eine “Freiheit zur Abtreibung” demnächst Teil von Frankreichs Verfassung sein werde.
Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der Liberalen im EU-Parlament, Renew-Fraktionschefin Valerie Hayer. “Frauenrechte dürfen wir niemals den Populisten überlassen”, sagte sie den Zeitungen. Es gelte, “entschlossener denn je” für die Rechte von Frauen einzutreten.
Am Montag hatten die versammelten Abgeordneten beider französischen Parlamentskammern mit deutlicher Mehrheit Grünes Licht für die völlige Straffreiheit von Abtreibung gegeben. Zuvor hatten dies bereits Nationalversammlung und Senat in separaten Abstimmungen gebilligt. Staatspräsident Emmanuel Macron hatte Ende Oktober versprochen, ein “Recht auf Abtreibung” in der Verfassung zu verankern. Die Französische Bischofskonferenz reagierte mit Bedauern auf die Entscheidung.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch laut Paragraf 218 im Strafgesetzbuch weiter grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn sich die Schwangere zuvor beraten lassen hat. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Im März 2023 hat die Bundesregierung eine Experten-Kommission “für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” eingesetzt und den Prüfauftrag erteilt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist. Ergebnisse sollen im Frühjahr vorgelegt werden.