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Partei “Die Heimat” von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Die NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ wird sechs Jahre lang von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Sie missachte die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei in Zielen und Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil (AZ: 2 BvB 1/19). Die Entscheidung fiel mitten in die Debatte, ob ähnliche Schritte auch gegen die AfD erwogen werden sollten. Bei vielen bleibt Skepsis, ob ein Verfahren gegen die AfD ebenso erfolgreich sein kann.

Das Bundesverfassungsgericht verwies in seiner Entscheidung auf die von der Partei „Die Heimat“ propagierte „Volksgemeinschaft“ nach ethnischen Kriterien. Sie sah bei der Partei eine rassistische, insbesondere antimuslimische, antisemitische und antiziganistische Grundhaltung. Zudem mache die Partei die bestehende demokratische Ordnung verächtlich.

Zweimal hatten staatliche Institutionen bereits versucht, die NPD zu verbieten. Beide Male scheiterte dies vor dem Bundesverfassungsgericht, zuletzt 2017. Es erkannte zwar die Verfassungswidrigkeit der NPD an, lehnte ein Verbot aber ab, weil die NPD zwischenzeitlich politisch weitestgehend bedeutungslos geworden war. In der Folge änderte die damalige große Koalition das Grundgesetz, um verfassungswidrige Parteien zumindest zeitlich begrenzt – konkret sechs Jahre – von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen zu können. Wie beim Parteiverbot muss darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hatten den Antrag auf Ausschluss der NPD gemeinsam 2019 eingereicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulasten der früheren NPD. Von der Entscheidung gehe das klare Signal aus, dass der demokratische Staat keine Verfassungsfeinde finanziere, erklärte sie. Auf die Debatte über den Umgang mit der AfD ging sie nicht direkt ein, sondern sagte nur, man habe jetzt „ein weiteres Instrument zum Schutz unserer Demokratie“, auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch blieben.

Forderungen, auch der AfD staatliche Finanzierung zu entziehen, kamen aus der Linken. Sie halte es für dringend geboten, auch bei der AfD diese juristische Möglichkeit auszuschöpfen, sagte die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke). SPD-Chefin Saskia Esken sagte der Funke Mediengruppe: „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und kommt genau zur richtigen Zeit.“

Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien warnten dagegen davor, die Erfolgsaussichten bei einem Verfahren gegen die AfD zu überschätzen. „Es ist ein Trugschluss zu glauben, man hätte nun durch die positive Entscheidung zum Entzug der Finanzierung bei der NPD eine einfachere Alternative zum AfD-Verbotsverfahren“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen. Es seien zwei unterschiedlich relevante Parteien mit völlig unterschiedlichen Möglichkeiten, sagte Steffen, der am Dienstag zur Urteilsverkündung in Karlsruhe war.

Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der ebenfalls nach Karlsruhe gereist war, teilt die Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar die Rechtmäßigkeit des Finanzierungsausschlusses bestätigt, gleichzeitig aber auch den Ausnahmecharakter hervorgehoben, sagte der Justiziar der Unionsbundestagsfraktion dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bis auf das Merkmal der Potenzialität, also wie relevant eine Partei ist, würden beim Finanzierungsausschluss die gleichen Voraussetzungen wie für ein Parteienverbot gelten. Auch der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag, online), die Entscheidung dürfe nicht ohne Weiteres auf die AfD übertragen werden.