Der vom NRW-Innenministerium verbotene Verein „Palästina Solidarität Duisburg“ bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster wies am Freitag den Eilantrag des Vereins ab, das Verbot vorläufig auszusetzen (Az: 5 B 558/24). Der Prüfung zufolge treffe die Annahme zu, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, begründet das Gericht die Entscheidung. So hetze er kontinuierlich gegen den Staat Israel und trage damit Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hinein.
Entgegen der Selbstdarstellung des Vereins vertrete er nicht vom Völkerrecht gedeckte Positionen, erklärte das Gericht. Der Verein solidarisiere sich mit den Angriffen der palästinensischen Terrorvereinigung Hamas und verherrliche deren völkerrechtswidrige Angriffe. Zudem bestreite der Verein das Existenzrecht des Staates Israel und rufe zu seiner gewaltsamen Beseitigung auf. Die Hamas werde von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet, das Bundesinnenministerium habe gegen die Vereinigung im Jahr 2023 ein Betätigungsverbot erlassen.
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte im März gegen den Verein ein Verbot verfügt. Nach Einschätzung des Ministeriums richtete sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.